Familie der Rennlegende sollte 15 Millionen zahlen - Nun stehen Schumacher-Erpresser vor Gericht: Ehefrau erzielt ersten Erfolg
Versuchte Erpressung der Familie des einstigen Formel-1-Stars Michael Schumacher lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen drei Angeklagte. Heute begann ein spektakulärer Prozess vor dem Wuppertaler Schöffengericht. Paukenschlag gleich zu Beginn: Schumachers Ehefrau wurde als Nebenklägerin zugelassen.
Schumacher-Prozess: Was wird den Angeklagten konkret vorgeworfen ?
Der Mitarbeiter einer bayerischen Sicherheitsfirma, die für die Schumacher-Familie rund um ihr Anwesen in der Schweiz den Objektschutz übernommen hatte, soll zwei Festplatten gestohlen haben. Darauf sind hunderte Fotos und Videos zu sehen, die den Gesundheitszustand von Michael Schumacher nach seinem Skiunfall 2013 dokumentieren.
Der Angeklagte Markus F. soll laut der Anklage, die FOCUS online vorliegt, die Dateien nach einem Rauswurf durch seinen Firmenchef im Jahr 2021 gestohlen haben. Anschließend soll der heute 53-jährige Security-Experte einen alten Kumpel kontaktiert haben: Yilmaz T., Türsteher und Kleinkrimineller, sollte mit dem entwendeten Material die Schumacher-Familie erpressen. 15 Millionen Euro oder die Schumi-Aufnahmen landeten im Darknet, lautete die Drohung an die Familie. Der Coup scheiterte, da die Strafverfolger den Anrufer in Wuppertal orten konnten. Der Fall wird vor dem Schöffengericht verhandelt. Deshalb droht den Angeklagten im Höchstfall eine Freiheitsstrafe bis zu vier Jahren.
Der mutmaßliche Drahtzieher: Markus F.
Der Tatverdächtige aus Wülfrath blickt auf eine turbulente Vita zurück. Im März 2012 verurteilte ihn das Amtsgericht Duisburg zu einem Jahr auf Bewährung wegen Unterschlagung und Betruges in 127 Fällen. Später wurde gegen Markus F. wegen Beleidigung eine Geldstrafe von 1400 Euro verhängt. Der Angeklagte lebte alleine, verdiente sein Geld in der Sicherheitsbranche, zeitweilig unterhielt er Security-Firmen, die teils später insolvent gingen. Zuletzt arbeitete er als Sicherheitsmann in einem Mercedes-Benz-Werk im Rheinland. Unlängst wurde Markus F. aus der Untersuchungshaft entlassen, da aus Sicht des Gerichts keine Fluchtgefahr mehr besteht.
Der mutmaßliche Erpresser: Yilmaz T.
Der Türke Yilmaz T. arbeitete zuletzt als Türsteher in der Diskothek „Grey“ in Konstanz. Sein Strafregister liest sich wie ein Ritt durch das Strafgesetzbuch. Seit 1987 sind 16 Einträge des 53-Jährigen aktenkundig. Vom Fahren ohne Führerschein, mehrfacher Körperverletzung über versuchte Freiheitsberaubung, Betrug, Umsatzsteuerhinterziehung bis hin zu einem Schuldspruch im Januar 2023 wegen eines illegalen Waffengeschäfts. T. kassierte eine Bewährungsstrafe von 14 Monaten. Den milden Schuldspruch begründete die Richterin mit der günstigen Sozialprognose. Man sei überzeugt, so heißt es im Urteil, dass der Angeklagte künftig „ohne die Einwirkung des Strafvollzugs ein straffreies Leben führen werde“. Das Gegenteil war scheinbar der Fall. Denn bereits in jenem Zeitraum, so glauben die Ermittler in Wuppertal, heckte der Türsteher die Erpressung der Schumacher-Familie aus. Er soll den Kontakt zu der Familie Schumacher aufgenommen und ihnen die Erpressungsforderungen mitgeteilt haben.
Der mutmaßliche Gehilfe: Daniel L.
Daniel L. ist der Sohn von Markus F. Der 30-Jährige soll seinem Vater nur behilflich gewesen sein, einen anonymen Erpresser-E-Mail-Account einzurichten. Er ist wegen Beihilfe zur Erpressung angeklagt.
Die brisante Frage: Werden Details zu Michael Schumacher veröffentlicht?
Seit dem Unglück auf der Piste versucht die Familie Details zur körperlichen und geistigen Verfassung der Rennfahrer-Ikone geheim zu halten. Mitunter geht man gegen Medienorgane presserechtlich vor, die Näheres über den Gesundheitszustand veröffentlichen. Folglich bleibt die spannende Frage, die möglicherweise viele Menschen in Deutschland noch mehr interessiert als der Ausgang des Prozesses, ob in der Hauptverhandlung die Dateien präsentiert werden, die Michael Schumacher nach dem Skiunfall zeigen.
Schumachers Frau als Nebenklägerin zugelassen
Vor Prozessbeginn hatte Schumachers Frau Corinna einen Antrag auf Nebenklage gestellt, um das zu verhindern und ihren Mann zu schützen. Das Gericht hat dem Antrag am Morgen stattgegeben.
Ein Anwalt könnte im Verfahren versuchen, die Öffentlichkeit auszuschließen sowie alle Aussagen zu unterbinden, die Rückschlüsse auf den Zustand des Rennfahrers zulassen oder dass Bilder aktenkundig werden. Im vergangenen Jahr hatte ein Anwalt der Familie erklärt, warum die Familie keine Informationen dazu herausgibt, wie es Schumacher geht.