Nur eine richtige Antwort: So reagieren Sie bei dieser Polizei-Fangfrage

Niemand möchte gern von der Polizei angehalten werden. Doch wenn Ihnen diese eine Frage gestellt wird, müssen Sie die richtige Antwort parat haben.

Egal ob es nur eine allgemeine Verkehrskontrolle ist oder Sie wegen eines Verstoßes angehalten wurden: Einige Autofahrer kommen in dieser Situation schnell ins Schwitzen, wenn sie den Polizisten Rede und Antwort stehen sollen.

So müssen Sie zum Beispiel Fragen zu Ihrer Person zwingend beantworten. Auch müssen Sie natürlich Führerschein und Zulassung des Fahrzeuges vorzeigen können. Eine Fangfrage, die viele Polizisten gleich zu Anfang der Kontrolle stellen, sollten Sie aber niemals beantworten.

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Fangfrage bei Polizeikontrolle: Lieber mit "nein" beantworten

Polizeikontrolle
Polizeikontrolle

Zu Beginn einer Verkehrskontrolle wird häufig die klassische Frage gestellt: "Wissen Sie, warum wir Sie angehalten haben?" Natürlich gibt es einige Variationen sowie sehr suggestive Formulierungen dieser Frage, zum Beispiel: "Ich nehme an, Sie wissen, warum wir Sie angehalten haben?"

Viele Autofahrer fühlen sich dadurch herausgefordert, auch direkt eine Erklärung abzuliefern und einen Verstoß zuzugeben. Sie müssen und sollten auf diese Fangfrage allerdings niemals antworten. Sagen Sie stattdessen einfach neutral "nein" dazu.

Der Grund dafür: Besteht ein Anfangsverdacht, dann muss die Polizei Sie zunächst über den Vorwurf belehren, der im Raum steht. Außerdem müssen die Beamten Sie auf Ihr Schweigerecht hinweisen – tun sie das nicht, sind Ihre getätigten Aussagen vor Gericht nicht oder nur eingeschränkt verwertbar.

Doch Sie müssen auch erst einmal belegen können, dass Sie nicht auf Ihr Schweigerecht hingewiesen wurden. Halten Sie sich also lieber zurück und belasten Sie sich nicht selbst mit spontanen Äußerungen. Ansonsten könnte Ihnen der Verkehrsverstoß auch als Vorsatz ausgelegt werden, etwa wenn Sie bewusst zu schnell gefahren sind.

Darf die Polizei fragen, wo Sie hinfahren?

Polizisten können viele Fragen stellen, aber bei einer Kontrolle müssen Sie nur wenige davon beantworten.
Polizisten können viele Fragen stellen, aber bei einer Kontrolle müssen Sie nur wenige davon beantworten.

Darüber hinaus gibt es auch rein informative Fragen, die die Polizei stellt. Allerdings müssen Sie diese ebenfalls nicht beantworten. Dazu zählt auch der Klassiker "Wohin des Weges?", also Fragen über Ihr Reiseziel oder wo Sie herkommen.

Dies ist allerdings Privatsache – jedoch sollten Sie nicht sagen, dass Sie einfach nur herumfahren. Das könnte als unnützes Hin- und Herfahren nach Paragraf 30 der StVO ausgelegt werden. Sagen Sie einfach, dass Sie noch einen Weg zu erledigen hätten, oder weisen Sie die Polizisten neutral und höflich auf Ihr Schweigerecht hin.

Verhalten Sie sich bei Verkehrskontrollen dennoch stets kooperativ und freundlich, das macht Ihr Leben leichter und auch das der Beamten. Haben Sie tatsächlich einen Verstoß begangen und wurden erwischt, zeigen Sie sich einsichtig.

Wer abweisend, zynisch oder sogar beleidigend reagiert, der bringt sich möglicherweise in größere Schwierigkeiten als nötig. Möchten Sie ein Verwarnungsgeld anfechten, dann können Sie das immer noch im Nachgang tun, statt das mit den Beamten vor Ort auszudiskutieren.


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