Fehlerhafte Laser-Messung: Haben Sie eine Chance gegen den Strafzettel?

Laserpistolen der Polizei zur Erfassung von Rasern können Abweichungen von bis zu drei km/h aufweisen. Angesichts dieser Ungenauigkeiten verbannen einige Bundesländer nun die Geräte aus dem Verkehr.

Neben festen und mobilen Radarfallen setzt die Polizei auch Laserpistolen zur Geschwindigkeitskontrolle ein. Dabei kommt häufig das Gerät LTI 20/20 TruSpeed zum Einsatz. Doch nun wurde ein Messfehler bekannt, wie verschiedene Medien berichten. Als Reaktion ziehen Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hessen die betroffenen Geräte vorerst aus dem Verkehr. In Sachsen, Bayern und Baden-Württemberg werden die Laserpistolen jedoch weiterhin genutzt.

Der mdr hat beim ADAC nachgefragt, wie sich Autofahrer wehren können, wenn sie mit diesen fehlerhaften Geräten geblitzt wurden.

Zulassungsbehörde gibt grünes Licht für umstrittene Laserpistole

Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), die die Laserpistolen zulässt, sieht keinen Grund, das Gerät aus dem Verkehr zu ziehen. Laut PTB treten die Messfehler nur bei falscher Handhabung auf. Beamte müssen bei der gesamten Messung dasselbe Fahrzeugteil anvisieren und das Gerät ruhig halten, um korrekte Ergebnisse zu erzielen. Der Fehler liege also nicht am Gerät selbst, sondern an einer unsachgemäßen Nutzung während des Tests.

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Autofahrer, die von diesen Geräten geblitzt wurden, können dennoch Einspruch gegen ihren Bußgeldbescheid einlegen, wie bei jedem anderen Blitzerfoto auch. Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids können sie Akteneinsicht verlangen, wenn das verwendete Messgerät nicht angegeben ist. Im Zweifelsfall lässt sich die Messung auch gerichtlich überprüfen.

Ob Bußgelder im Zusammenhang mit dem Lasermessgerät LTI 20/20 TruSpeed aufgehoben werden, bleibt unklar, da es noch offene rechtliche Fragen gibt, wie der ADAC gegenüber dem mdr erklärt hat.

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