Mariä Himmelfahrt - Wo zählt der Feiertag – am Wohn- oder am Arbeitsort?

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Wenn Wohn- und Arbeitsort in verschiedenen Bundesländern liegen, ist oft unklar, wie Feiertage geregelt werden. Denn Feiertage können je nach Bundesland unterschiedlich sein.

Wenn Sie einen Großteil Ihres Jobs remote erledigen, kann es schon einmal vorkommen, dass Ihre Firma den Sitz in Baden-Württemberg hat und Sie selbst aber in Mecklenburg-Vorpommern wohnen und sich dort auch Ihr Homeoffice eingerichtet haben.

Steht ein Feiertag wie Fronleichnam, Allerheiligen, Buß- und Bettag, Mariä Himmelfahrt oder Heilige Drei Könige vor der Tür, der nicht bundesweit für alle gilt, ist die Verwirrung groß: Gilt der Feiertag dort, wo ich wohne oder wo ich arbeite?

Wann Ihre Feiertage gelten

Die Antwort lautet: Für Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin ist nicht der Firmensitz oder der Wohnort, sondern der konkrete Arbeitsort entscheidend. Sind Sie überwiegend im Homeoffice tätig, kommt es darauf an, was in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Sind Sie also in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz oder im Saarland angestellt, haben Sie morgen, am 30. Mai 2024, frei - denn in diesen Bundesländern ist Fronleichnam ein Feiertag.

Wohnen Sie in einem der aufgezählten Bundesländer und arbeiten aber in einem der zehn verbleibenden, sieht es schlecht für Sie aus: Sie müssen trotzdem zur Arbeit bzw. im Homeoffice arbeiten, auch wenn Ihr Umfeld vermutlich freihat.

Die Ausnahme: Haben Sie eine Telearbeitsvereinbarung, die regelt, dass Ihr Wohnort Ihr dauerhafter Arbeitsplatz ist, können Sie auch nur die Feiertage aus dem Bundesland, in dem Sie leben, in Anspruch nehmen.