Fiese Masche bei Kleinanzeigen: Warum Sie unbedingt eine Schutzregel beachten sollten
Wer Artikel bei kleinanzeigen.de verkaufen will, muss sich aktuell in Acht nehmen. Betrüger nutzen die "Sicher bezahlen"-Option aus, um Verkäufer in die Falle zu locken.
Eigentlich ist die Funktion dazu gedacht, Verkäufern und Käufern mehr Sicherheit zu bieten. Doch immer wieder nutzen Kriminelle das Feature "Sicher bezahlen" bei kleinanzeigen.de aus, um Verbraucher abzuzocken.
Die Masche ist einfach, aber effektiv. Sie betrifft Menschen, die Waren auf der Plattform veräußern wollen. Ein vermeintlicher Interessent meldet sich beim Verkäufer und gibt vor, seine Zahlung über "Sicher bezahlen" abwickeln zu wollen.
Das funktioniert eigentlich nach dem Treuhänder-Prinzip: Der Käufer zahlt den fälligen Betrag auf das Konto des Kleinanzeigen-Partners "Online Payment Platform" (OPP) ein, der ihn wiederum an den Verkäufer weiterleitet.
Auf der Kleinanzeigen-Webseite heißt es: "Bei unserer echten "Sicher bezahlen"-Methode werden dir alle nötigen Schritte direkt im Nachrichtenverlauf deines Kleinanzeigen-Kontos angezeigt."
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Anders bei der Betrugsmasche, die seit Monaten im Umlauf ist: Der vermeintliche Interessent fordert den Verkäufer nämlich per Direktnachricht auf, ihm seine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer zu übermitteln.
CHIP liegt der Chat eines Betroffenen vor. Daran wird deutlich, wie die Gespräche mit den Betrügern ablaufen:
"Der Käufer hat Ihre "Kleidung"-Anzeige über "Direkt kaufen" bezahlt. Sie erhalten nun 10€ für das Produkt und 6,99€ (Versandkosten), wenn Sie ein paar Schritte befolgen: - Senden Sie uns Ihre E-Mail-Adresse als Antwort in diesem Chat. - Reservieren Sie den Artikel."
"Direkt kaufen" ist eine Spielart von "sicher bezahlen". Ein Nutzer kann ein Produkt reservieren, wenn er bereit ist, es zu dem Preis zu erwerben, zu dem es gerade angeboten wird.
Gibt der Verkäufer eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer an, erhält er eine Nachricht mit einem Link. Angeblich, um die Zahlung aufzurufen. Die Verknüpfung führt allerdings nicht zu kleinanzeigen.de, sondern zu einer täuschend echt aussehenden, gefälschten Webseite.
"Regelrechte Betrugswelle" bei kleinanzeigen.de
Wer dort Konto- oder Kreditkarteninformationen einträgt, ist schnell mehrere Tausend Euro los. Der "NDR" berichtete im vergangenen Jahr von einer Frau, der so 3.000 Euro abgebucht wurden.
Obwohl zahlreiche Medien- und Verbraucherportale über die "Sicher bezahlen"-Masche berichtet haben, scheinen Betrüger es weiter darauf anzulegen, Nutzern das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Anna Lena Fehlhaber, die als Sicherheitsforscherin an der Leibniz Universität Hannover arbeitet, spricht von einer "regelrechten Betrugswelle" bei kleinanzeigen.de.
Dass der Trick immer noch funktioniert, liegt in ihren Augen einerseits an mangelnder Aufklärung - andererseits an der Beschaffenheit der E-Mails, die Verkäufer erhalten, wenn sie im Chat ihre Daten angeben.
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Kleinanzeigen.de weiß um das Problem
Sie werden über automatisierte Skripte verschickt, direkt, nachdem jemand antwortet, erklärt die Sicherheitsforscherin. "Das erhöht die Illusion eines echten Prozesses, der von der Plattform selbst ausgeht."
Bei kleinanzeigen.de ist man sich des Problems bewusst. Pressesprecher Pierre Du Bois sagt zu CHIP: "Wir haben das sehr schnell mitbekommen. Also, dass Verkäufer von kleinanzeigen.de weggeleitet werden, über Links in E-Mails, SMS und zum Teil sogar per QR-Code."
Stutzig werden sollten Nutzer laut Du Bois, wenn sie nach Kontaktinformationen gefragt werden. Denn: "Warum sollte die Plattform, über die die Zahlung abgewickelt wird und auf der man mit seiner E-Mail-Adresse angemeldet ist, diese Daten nochmal erheben?"
Um Verbraucher zu schützen, hat kleinanzeigen.de vor Monaten neue Sicherheitsstandards eingeführt. Ein kleiner Text, der über jedem Chat erscheint, soll Nutzer warnen: "Mit 'Sicher bezahlen' musst Du niemals private Daten wie Deine E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Bankdaten mit Käufern teilen."
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Das können Betrugsopfer tun
Allerdings ist die Meldung so unscheinbar, dass sie schnell überlesen werden kann. Ignorieren Verbraucher das Banner, schicken Cyberkriminellen ihre Kontaktdaten und erhalten per E-Mail einen Link zur angeblichen Zahlung, haben sie aber trotzdem noch die Möglichkeit, den Betrug zu erkennen.
"Spätestens, wenn ich als der, der Geld erhalten soll, aufgefordert werde, Kreditkartendaten einzutragen, würde ich innehalten. Normalerweise bekommt man höchstens bei falschen Abbuchungen oder nach Retouren eine Gutschrift auf das Kreditkartenkonto", sagt Du Bois. Er empfiehlt Verbrauchern auch, aufs eigene Bauchgefühl zu hören.
Ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen, sollten Betroffene schnell handeln. "Ich würde dazu raten, die jeweiligen Kreditkarten sperren zu lassen", sagt Sicherheitsexpertin Fehlhaber. Sinnvoll ist laut der Informatikerin auch, den Betrug der Polizei zu melden.
"Ist bereits ein finanzieller Schaden entstanden, sollten sich Verbraucher an ihre Bank wenden", ergänzt Kleinanzeigen-Pressesprecher Du Bois. "Womöglich wird das Geld, das sie durch den Betrug verloren haben, zurückerstattet. Es kommt dabei auf die Umstände des Einzelfalls an, im Zweifel sollten Betroffene anwaltlichen Rat einholen." Grundsätzlich warnt er davor, zu arglos im Internet unterwegs zu sein.
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Auch Betrugsversuche sind strafbar
Du Bois, der sich regelmäßig mit der Polizei austauscht, hat auch noch einen anderen, allgemeinen Tipp für Verbraucher. "Einfach vor Betrug schützen kann man sich mit der SHS-Regel", sagt er. Das erste "S" steht ihm zufolge für "stoppen".
"Sprich: Erst mal abwarten, nicht sofort auf vermeintlich dringende Nachrichten à la 'Ihr Account wird sonst deaktiviert" reagieren. H bedeutet: hinterfragen. Nochmal überlegen. Macht das Handeln meines Gegenübers Sinn? Musste ich zum Beispiel jemals ohne eigenes Zutun per E-Mail ein Konto bestätigen?"
Das zweite "S" steht laut Du Bois für "schützen". "Wer einem Betrug zum Opfer gefallen ist, sollte es der jeweiligen Plattform melden und Freunde und Familie informieren. Wichtig ist auch, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Denn: Nicht nur Betrug, auch versuchter Betrug ist strafbar", sagt er.
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