Finanzämter drohen - Steuererklärung verpasst? So teuer wird es jetzt – und so retten Sie sich vor Strafen
Die Abgabefrist für die Steuererklärung ist abgelaufen. Doch was passiert, wenn man sie verstreichen lässt? In vielen Fällen wird es teuer. FOCUS online sagt, wie Sie das vermeiden können.
Wer die Abgabefrist für die Steuererklärung 2023 am 2. September verschlafen hat und zur Abgabe verpflichtet war, sollte jetzt Gas geben. Sonst drohen saftige Strafen vom Finanzamt. Eigentlich war der 31. August der Stichtag. Doch weil dieser auf einen Samstag fiel, hatten alle, die eine Steuererklärung abgeben müssen, bis zum folgenden Montag, dem 2. September, Zeit.
Wer diese Frist gerissen hat, muss jetzt mit einem Verspätungszuschlag rechnen.
Grundsätzlich gilt aber, zu prüfen, ob Sie für 2023 überhaupt eine Steuererklärung abgeben müssen. Nur dann gilt auch die Frist für Sie. Dass Sie immer zur Steuererklärung verpflichtet sind, nur weil Sie schon einmal eine gemacht haben, ist ein Mythos. Es geht nur darum, was im Vorjahr in Ihrem Leben los war.
„Eine Steuererklärung muss jeder abgeben, der keinen Arbeitslohn bezieht und andere Einnahmen wie Renten, solche aus Vermietung oder aus einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit erzielt“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler Deutschland.
Rentner: Ruheständler sind nur dann dazu verpflichtet, wenn ihre Rentenzahlungen nach Abzug von Freibetrag und Versicherungen den 2023 geltenden, steuerfreien Grundfreibetrag von 10.908 Euro überschritten haben.
Arbeitnehmer: Auch Arbeitnehmer können zur Abgabe verpflichtet sein. Zum Beispiel dann, wenn sie sich Freibeträge für hohe Werbungskosten in die Lohnsteuerabzugsmerkmale haben eintragen lassen. Aber auch Ehegatten und Lebenspartner, die die Steuerklassenkombination 3 und 5 oder 4 mit Faktor gewählt haben , sind zur Abgabe verpflichtet.
Vermieter oder Vermögen : Wer neben seinem Arbeitslohn weitere Einkünfte - zum Beispiel aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung - von mehr als 410 Euro erzielt hat, muss ebenfalls eine Steuererklärung abgeben.
Bei Elterngeld, Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit: Gleiches gilt für den Bezug von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Kurzarbeiter- oder Elterngeld.
Bei Schenkung oder Erbschaft: Haben Haushalte geerbt oder sind sie vom Schenkungssteuergesetz betroffen (wenn die Freibeträge überschritten werden), müssen sie grundsätzlich auch eine Steuererklärung abgeben. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner müssen Erbschaften, die 500.000 Euro übersteigen, in der Regel versteuern.
Beschäftigte mit mehreren Arbeitgebern : Abgabepflichtig sind auch Arbeitnehmer, die von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen haben, der nicht pauschal versteuert wurde.
Bei einer Abfindung: Das gilt auch für Arbeitnehmer, die eine Abfindung erhalten haben, bei deren Versteuerung der Arbeitgeber die sogenannte Fünftelregelung angewendet hat. Wer einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr mitgenommen hat, muss ebenfalls aktiv werden.
Verpasste Steuererklärung kann teuer werden
Je länger die Steuererklärung auf sich warten lässt, desto mehr Geld fordert das Finanzamt.
Pro Monat nach der Frist werden mindestens 25 Euro fällig – maximal können es sogar 25.000 Euro werden! Beispiel gefällig? Ein Steuerzahler, der 500 Euro nachzahlen muss und seine Erklärung drei Monate zu spät einreicht, zahlt mindestens 75 Euro extra. Statt 500 werden dann 575 Euro fällig.
Ob und wann ein Verspätungszuschlag verhängt wird, entscheidet das Finanzamt. Es wird erst zwingend, wenn die Steuererklärung 14 Monate überfällig ist. Doch auch dann gibt es noch Ausnahmen, etwa wenn eine Erstattung fällig ist. Wer gute Gründe für die Verspätung hat, sollte sich schleunigst beim Finanzamt melden. Ein kurzer Aufschub ist oft noch drin.
Wer trotz Mahnung nicht liefert, riskiert härtere Maßnahmen. Das Finanzamt kann ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro verhängen. Und wer sich dann immer noch querstellt, dem droht Ersatzzwanghaft. Heißt: Im schlimmsten Fall beantragt das Finanzamt beim Amtsgericht sogar die Verhaftung. „Eine Ersatzzwanghaft dauert mindestens einen Tag und höchstens zwei Wochen“, sagt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe.
Doch so weit muss es nicht kommen.
Wie Sie mit Hilfe einen Extra-Puffer erhalten
Einen besonders großen Extra-Zeitpuffer bekommen Sie, wenn Sie Ihre Steuererklärung vom Lohnsteuerhilfeverein oder einer Steuerberatung machen lassen. Damit rutscht die Frist auf den 2. Juni 2025. Dafür können Sie sich auch dann noch entscheiden, wenn Sie die September-Frist schon verpasst haben.
Die Mitgliedschaft im Hilfeverein kostet je nach Einkommen aber rund 50 bis 400 Euro im Jahr, eine Steuerberatung kann noch teurer sein. Deshalb ist das zwar eine Option, wir raten aber nicht dazu – auch nicht als Notlösung, wenn Sie die September-Frist nicht geschafft haben. Denn selbst wenn Sie für ein, zwei Monate Verspätungszuschläge (siehe unten) zahlen müssen, kommen Sie mit einer verspäteten, aber selbst gemachten Steuererklärung günstiger weg.
Sie können aber auch mit unserem Finanztip-Musterschreiben (Word-Dokument) noch schnell eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen. Dabei müssen Sie aber einen guten Grund nennen, zum Beispiel eine längere Erkrankung oder dass Sie ein Kind bekommen haben.