Finanzaufsicht legt nach - Bafin rät Sparern erneut, Ansprüche aus Prämiensparverträgen zu prüfen
Zinsen plus Prämie über Jahre - das hat Bankkunden gelockt. Wegen einseitiger Vertragsklauseln steht Sparern manchmal nachträglich Geld zu. Die Finanzaufsicht ruft Verbraucher auf, Ansprüche zu prüfen.
Die Finanzaufsicht Bafin rät Inhabern von Prämiensparverträgen, dringend mögliche Nachzahlungsansprüche zu prüfen. „Insbesondere Inhaberinnen und Inhaber älterer Prämiensparverträge könnten Nachzahlungsansprüche haben„, erklärte die Behörde mit Blick auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von Anfang Juli.
Bei Prämiensparverträgen erhalten Sparer neben einem variablen Zins eine Prämie, die meist nach der Vertragslaufzeit gestaffelt ist. Je länger regelmäßige Sparbeiträge geleistet werden, desto höher fällt die Prämie aus. Solche Sparverträge wurden in den 1990er und Anfang der 2000er Jahre vor allem von Sparkassen („Vorsorgesparen„, „Vermögensplan“), aber auch von Volks- und Raiffeisenbanken (“Bonusplan“, “VRZukunft“) vertrieben.
Langer Streit um Zinsklauseln
Prämiensparen ist seit vielen Jahren umstritten. Denn viele von ihnen enthalten Klauseln, die es den Banken einseitig und uneingeschränkt ermöglichen, den garantierten Zinssatz zu ändern. Solche Klauseln hatte der Bundesgerichtshof bereits 2004 für unwirksam erklärt.
Doch wie die Zinsen bei diesen Produkten zu berechnen sind, war lange nicht höchstrichterlich geklärt. Im Juli bestätigte der BGH erstmals einen Referenzzinssatz für die nachträgliche Zinsberechnung. Demnach kann die Umlaufrendite börsennotierter Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit von 8 bis 15 Jahren eine mögliche Grundlage sein.
Betroffene sollten zeitnah ihre Verträge prüfen und sich die Vertragsgestaltung von ihrer Bank erläutern lassen, rät Christian Bock, Abteilungsleiter Verbraucherschutz bei der Bafin. Auch Verbraucher, deren Verträge bereits gekündigt wurden, hätten unter Umständen Anspruch auf Zinsnachzahlungen. Hier gelte eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Verbraucherzentralen und Rechtsanwälte könnten bei der Prüfung von Ansprüchen helfen.
Prämiensparverträge früher weit verbreitet
Im Jahr 2021 gab es in Deutschland noch rund 1,1 Millionen Prämiensparverträge. Seitdem dürfte die Zahl deutlich gesunken sein, weil Banken teilweise ganze Vertragsjahrgänge gekündigt haben. Bei laufenden Verträgen fließen die Zinszahlungen nicht automatisch. Die Verbraucherzentralen machen seit Jahren mit Musterfeststellungsklagen Druck.