Zur Finanzierung der Strom- und Gaspreisbremse: In diesen Branchen will die Regierung Unternehmen ihre Gewinne kürzen

Jene Unternehmen, die in der Energiekrise besonders viele Gewinne machen, sollen mit höheren Steuern, mit der sogenannten Übergewinnsteuer, belastet werden. - Copyright: picture alliance/dpa | Patrick Pleul
Jene Unternehmen, die in der Energiekrise besonders viele Gewinne machen, sollen mit höheren Steuern, mit der sogenannten Übergewinnsteuer, belastet werden. - Copyright: picture alliance/dpa | Patrick Pleul

Über Monate hinweg hatte sich Christian Lindner (FDP) vehement gegen sie gewehrt, doch nun kommt sie doch: die Übergewinnsteuer für Unternehmen der Energiewirtschaft. Dem Gesetzentwurf des Finanzministeriums zufolge, der Business Insider vorliegt, soll „grundsätzlich bei allen Technologien, bei denen Überschusserlöse anfallen“ eine Gewinnabschöpfung erfolgen. Das betrifft die Stromerzeugung aus Braunkohle, Kernenergie, Abfall, Mineralöl und erneuerbaren Energien. Kraftwerke, die Energie aus Steinkohle, Erdgas oder Biomethan produzieren, sind hingegen von der Übergewinnsteuer ausgenommen.

Wie aus einem Bericht der „Welt“ hervorgeht, plant das Bundesfinanzministerium einen zusätzlichen Steuersatz von 33 Prozent auf die Zufallsgewinne, die aufgrund des andauernden Kriegs in der Ukraine und der damit einhergehenden Energiekrise entstanden sind.

Mit dem neuen Gesetzentwurf reagiert das Bundesfinanzministerium auf den Druck des Europäischen Rates, der bereits im Oktober Maßnahmen zur Energiekosteneinsparung und einen befristeten Solidaritätsbeitrag für den fossilen Brennstoffsektor beschlossen hatte. Vor diesem Hintergrund soll Lindners Vorschlag zur Gewinnabschöpfung mögliche Vertragsverletzungsverfahren in Hinblick auf die EU-Verordnung verhindern und gleichzeitig die Refinanzierung der Strompreisbremse ermöglichen.

Wer ist von der Übergewinnsteuer betroffen?

Das betrifft die Stromerzeugung aus Braunkohle, Kernenergie, Abfall, Mineralöl und erneuerbaren Energien.

Welche Ausnahmen von der Übergewinnsteuer gibt es?

Kraftwerke, die Energie aus Steinkohle, Erdgas oder Biomethan produzieren, sind hingegen von der Übergewinnsteuer ausgenommen. Auch Speicher, bestimmte Mineralölprodukte und weitere Gase sind von der Abschöpfung ausgeschlossen. Zudem legt der Gesetzentwurf eine Bagatellgrenze von einem Megawatt (MW) fest, um unnötigen bürokratischen Aufwand bei kleinen Anlagen zu vermeiden.

Wie soll die Übergewinnsteuer genau funktionieren?

Laut des Gesetzentwurfs soll die Übergewinnsteuer rückwirkend ab dem 1. September 2022 gelten und ist bis 30. Juni 2023 befristet sein. Zu einem späteren Zeitpunkt soll dann geprüft werden, ob eine Verlängerung der Maßnahme bis höchstens 1. Dezember 2024 notwendig ist.

Wie die „Welt“ berichtet, sollen Unternehmen aus dem Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich alle Gewinne, die in diesem Zeitraum entstanden sind und mehr als 20 Prozent über dem Durchschnittsgewinn von 2018 bis 2021 liegen, mit dem Steuersatz von 33 Prozent extra versteuert werden.

Die Berechnung der Überschusserlöse erfolgt dem Gesetzentwurf des Finanzministeriums zufolge auf Grundlage der „Preise am Spotmarkt bzw. der energieträgerspezifischen Monatsmarktwerte für Windenergie- und Solaranlagen“. Von den auf diese Weise berechneten Abschöpfungserlösen werden 90 Prozent abgeschöpft. Die übrigen zehn Prozent sollen demnach beim Erzeuger bleiben, um „Anreize für effizientes Verhalten am Markt zu erhalten“.

Auf diese Weise soll der Bund zusätzliche Steuereinnahmen von ein bis drei Milliarden Euro machen, geht aus dem Bericht der „Welt“ hervor. Zusätzlich rechnet das Bundesfinanzministerium demnach mit einem zweistelligen Milliardenbetrag aus der Übergewinnsteuer für Strom.

Kritik an Lindners Gesetzvorschlag

Beschlossene Sache ist der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums jedoch noch nicht. Zuerst müssen die Bundestagsfraktionen darüber abstimmen, doch von den Grünen gibt es bereits erste Kritik. Die finanzpolitische Sprecherin Katharina Beck behauptet, der Entwurf bleibe „deutlich hinter dem Notwendigen“ zurück, wie die „Welt“ berichtet. Der Steuersatz von 33 Prozent beschreibe demnach nur den Mindestsatz der EU-Verordnung und höhere Steuersätze seien möglich.

Auch Christian Görke von der Linkspartei beschwert sich bei Twitter über den Entwurf: „Erst musste die Ampel von der EU zum Abschöpfen getragen werden, jetzt kommt dabei nicht mehr als der vorgeschlagene EU-Mindeststeuersatz.“ Er spricht sich dafür aus, „ein Zeichen der Gerechtigkeit“ zu setzen und „einen höheren Steuersatz“ zu veranschlagen.