Finanzlücke geschlossen - Ampel einigt sich auf Bundeshaushalt 2025 - das kommt jetzt auf Deutschland zu

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Steuern, Rente, Bürgergeld! Das kommt jetzt auf Sie zu Lino Mirgeler/dpa/Illustration

Die Spitzen der Ampel-Koalition haben einen neuen Kompromiss zum Bundeshaushalt für das kommende Jahr gefunden. In den aktuellen Verhandlungen ging es darum, die verbleibenden milliardenschweren Lücken im Haushaltsentwurf zu schließen.

Vertreter der Bundesregierung hatten eine Einigung bis Ende der Woche angekündigt. Nun liegt der vom Kabinett beschlossene Entwurf beim Parlament, das Zeit benötigt, um das umfangreiche, über Tausend Seiten umfassende Dokument zu prüfen. Der Haushaltsplan soll nach aktuellem Zeitplan in der Haushaltswoche ab dem 10. September erstmals im Bundestag diskutiert und im Spätherbst beschlossen werden.

Im Juli hatte die Bundesregierung in ihrem Entwurf eine sogenannte Minderausgabe von 17 Milliarden Euro vorgesehen. Dabei wird angenommen, dass die Ministerien nicht das gesamte Budget des Jahres ausgeben, etwa aufgrund von Projektverzögerungen. Diese Praxis ist zwar gängig, aber die Summe ist in diesem Fall außergewöhnlich hoch. Politiker hatten deshalb auch radikale Kürzungen von 1,5 Prozent gefordert.

Daher sollte diese Lücke um etwa acht Milliarden Euro geschlossen werden. Es wurden Prüfaufträge erteilt, ob die Bahn und die Autobahngesellschaft anstelle von direkten Zuschüssen aus dem Haushalt kreditfinanzierte Darlehen erhalten sollen. Außerdem wurden Gelder der staatlichen Förderbank KfW in Betracht gezogen.

Warum Nachverhandlungen wichtig gewesen sind

Lindner hatte bereits nach der Einigung deutlich gemacht, es gebe rechtliche und wirtschaftliche Bedenken, ob alle für eine Lösung ins Auge gefassten Vorhaben auch umsetzbar seien. Nachdem zwei Gutachten die Zweifel in Teilen bestätigt hatten, verwarfen die Koalitionäre die Idee, 4,9 Milliarden Euro der KfW statt für die Gaspreisbremse im Haushalt zu anderen Zwecken einzusetzen.

Im Gespräch der aktuellen Verhandlungen war auch, ob Bahn und Autobahngesellschaft unterstützt werden können, ohne dass dies auf die Schuldenbremse angerechnet werden muss. Hier waren Lindner und Scholz unterschiedlicher Meinung - deswegen kam es nun zu Nachverhandlungen. Die Rede war davon, dass noch eine Lücke von fünf Milliarden Euro geschlossen werden muss. Bei der Bahn gilt, dass der bundeseigene Konzern eine zusätzliche Eigenkapitalspritze von mehreren Milliarden Euro erhält. Eine solche finanzielle Transaktion würde nicht auf die Schuldenbremse angerechnet.

Die Fahrpreise für Züge werden wohl teurer

Bisher ist 2025 eine Eigenkapitalerhöhung von rund 5,9 Milliarden Euro vorgesehen, damit soll die Bahn Investitionen zur Sanierung des maroden Schienennetzes vornehmen. Mehr Eigenkapital für die Bahn würde aber weiter steigende Trassenpreise bedeuten - das sind Gebühren für Nutzung des Schienennetzes, eine Art Schienenmaut. Befürchtet wird, dass höhere Kosten eine Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene ausbremst. Potientell hätte das auch Auswirkungen auf die Fahrpreise bei der Bahn.

Der Entwurf des Bundeshaushalts 2025 umfasst 1437 Seiten. Die spannendsten Zahlen stehen auf den letzten Seiten. Der Bundeshaushalt umfasst im kommenden Jahr ein Volumen von 480,6 Milliarden Euro. Das sind rund acht Milliarden Euro weniger als in diesem Jahr. 78 Milliarden Euro gibt das Finanzministerium für Investitionen aus - ein Rekordwert.

Finanzminister Christian Lindner (FDP) plant dabei auch mit neuen Krediten in Höhe von 43,8 Milliarden Euro - ebenfalls etwas weniger als in diesem Jahr. Dieses Geld darf die Bundesregierung laut Grundgesetz trotz Schuldenbremse aufnehmen.

Die Ampel-Koalition will sparen und trotzdem mit dem Haushalt die Wirtschaft ankurbeln, Sozialleistungen erhalten und der angespannten internationalen Sicherheitslage gerecht werden.

Was der beschlossene Haushalt für Ihr Geld bedeutet

Familien

Das Kindergeld, das alle Familien pro Kind erhalten, steigt der Einigung zufolge auf 255 Euro monatlich.

Um Familien steuerlich zu entlasten, wird der Kinderfreibetrag in diesem Jahr bereits um 228 Euro auf 9540 Euro angehoben. Ab 2025 soll er dann noch mal um weitere 60 Euro steigen. Der Kinderfreibetrag ist eine Steuerentlastung für die Ausgaben, die Familien durch Kinder entstehen. Der Freibetrag wird vom zu versteuernden Einkommen der Eltern abgezogen. Wenn er steigt, verringert sich also das Einkommen, auf das Steuern fällig werden - und folglich die Steuerlast der Eltern.

Dabei ist zu beachten, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag miteinander gekoppelt sind und es nur möglich ist, eins von beidem steuerlich geltend zu machen. Was am Ende für die Eltern günstiger ist, prüft das Finanzamt automatisch.

Der Kindersofortzuschlag für bedürftige Familien im Bürgergeld soll im kommenden Jahr um fünf Euro erhöht werden. Dieser Betrag soll von bislang 20 Euro auf 25 Euro steigen und mit der Einführung der Kindergrundsicherung auslaufen. Konkret heißt das, dass so lange 190.000 Familien mit kleinen Einkommen mehr zusätzliche finanzielle Unterstützung für ihre Kinder bekommen.

Neben den Erhöhungen bei den Zahlungen an Familien sind Investitionen des Bundes von jeweils zwei Milliarden Euro im Jahr 2025 und 2026 in die Kita-Qualität geplant. Die Mittel für Freiwilligendienste sollen auf dem Niveau bleiben, wie sie bis Ende 2023 von den Trägern abgerufen wurden.

Arbeitnehmer

Beschäftigte sollen allein in den Jahren 2025 und 2026 um insgesamt 23 Milliarden Euro entlastet werden. Die Bundesregierung passt dafür die Tarife der Einkommensteuer, sowie Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und den „Soli“-Freibetrag an. Der Eingangssteuersatz beträgt heute 14 Prozent, der Spitzensteuersatz 42 Prozent. Der Höchstsatz liegt bei 45 Prozent.

Wie genau sich der Tarif der Einkommensteuer verändert, ist unklar. Die finalen Zahlen zum Grund- und Kinderfreibetrag für 2025 können sich im Herbst nach Vorlage des sogenannten Progressionsberichts noch ändern.

Das Bundesfinanzministerium hebt den Grundfreibetrag noch in diesem Jahr rückwirkend zum 1. Januar um 180 Euro auf 11.784 Euro an. Bis zu diesem Einkommen fällt keine Steuer an. Für das Jahr 2026 ist eine Anhebung um 252 Euro auf 12.336 Euro geplant.

Davon profitieren alle Steuerzahler , ihnen bleibt mehr Netto von ihrem Brutto. Auch wer bisher keine Steuern zahlt, hat etwas von der Anhebung. Sie führt dazu, dass man mehr verdienen kann, ohne Steuern zahlen zu müssen. Grundsätzlich soll der Grundfreibetrag sicherstellen, dass sich die Menschen bestimmte Dinge zum Leben leisten können. Dazu gehören mindestens Nahrung, Kleidung, Wohnung und medizinische Notversorgung.

Für Ehepaare gilt der doppelte Grundfreibetrag. Dieser beträgt ab 1. Januar 2025 dann 24.168 Euro, ab 2026 24.168 Euro und ab 2026 24.672 Euro.

Für Beschäftigte soll es zudem eine Steuerfreiheit für Zuschläge geben, die auf Überstunden bezahlt werden.

Ausländische Fachkräfte erhalten in den ersten drei Jahren einen Steuerrabatt. Dieser beträgt im ersten Jahr 30, im zweiten 20 und im dritten Jahr zehn Prozent. Damit soll Deutschland als Arbeitsort für qualifiziertes Personal aus dem Ausland attraktiver werden.

Rentner

Die gute Nachricht: Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung bleibt bis 2025 stabil bei 18,6 Prozent. Diese Summe teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Erst ab 2028 steigt der Beitrag zur Rentenversicherung auf 20 Prozent. Ab 2035 ist ein weiterer Anstieg auf 22,3 Prozent geplant. Je die Hälfte zahlt der Arbeitgeber.

Wer zudem als Rentner weiterarbeiten will, soll dafür belohnt werden. Die Arbeitgeberbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sollen Arbeitnehmern, die bereits eine Rente beziehen, künftig direkt als Lohn ausgezahlt werden. Das ist viel Geld. Denn der Anteil zur Rentenversicherung für den Arbeitgeber liegt bei 9,3 Prozent, in der Arbeitslosenversicherung bei 1,3 Prozent. Macht also 10,6 Prozent mehr Netto-Lohn. Bei 3500 Euro (Steuerklasse 3, Bayern) hätte der Senior dann 370 Euro mehr auf dem Konto.

Was der Etat für die Wirtschaft bedeutet

Die Bundesregierung erhofft sich eine Belebung der Wirtschaft. Damit das gelingt, sollen Investitionen schneller steuerlich geltend gemacht werden können. Zudem solle die Forschungszulage ausgeweitet werden. Geplant seien außerdem zinsverbilligte Kredite durch die staatliche Förderbank KfW, um die um Wirtschaft besser fördern zu können. Insgesamt sind 49 Maßnahmen geplant. Damit will die Bundesregierung die „Wettbewerbsfähigkeit stärken“, eine „Dynamisierung“ und „unnötige Bürokratie abbauen“.

Für Forschungsprojekte stellt der Bund rund drei Milliarden Euro bereit. Die Mittel für die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) werden erhöht, über den Pakt für Forschung und Innovation stellt der Bund den großen Wissenschaftsorganisationen bis 2025 rund acht Milliarden Euro zur Verfügung.

Was der beschlossene Bundeshaushalt für die Sicherheit bedeutet

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) bekommt zusätzliches Geld, so dass Deutschland die Nato-Quote von zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts übertrifft. Bundespolizei, Zoll, Bundeskriminalamt und andere Sicherheitsbehörden werden mit fast einer Milliarde gestärkt.

Für die Sicherheitsbehörden, insbesondere Bundespolizei und Bundeskriminalamt, werden rund eine Milliarde Euro mehr zur Verfügung gestellt als bisher vorgesehen. Der Zoll und die Geldwäschebekämpfung werden gegenüber der bisherigen Planung mit zusätzlich rund 200 Millionen Euro gestärkt. Laut den Haushaltsplanungen für 2024 stehen dem Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) rund 13,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Für das Folgejahr 2025 steht also ein Etat von knapp 14,5 Milliarden Euro bereit.

Der Bundeswehr wird wesentlich weniger zusätzliches Budget bereitgestellt als gefordert. Der Verteidigungshaushalt soll lediglich um etwa 1,2 Milliarden Euro von derzeit rund 52 Milliarden Euro erhöht werden. Verteidigungsminister Boris Pistorius hatte hingegen eine Erhöhung um 6,5 bis sieben Milliarden Euro gefordert.

Deutschland übertrifft sowohl im Jahr 2025 als auch in den Folgejahren bis einschließlich 2028 die NATO-Quote von zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP).

Was ändert sich noch?

  • Durch die Abschaffung der EEG-Umlage im Jahr 2022 reduzierte sich der Strompreis um etwa 6,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh), so die Bundesregierung. Das soll so bleiben. Bleibt der Strompreis niedrig, könnten die Nachfrage nach Wärmepumpen und Elektroautos steigen, steht im entsprechenden Beschluss.

  • Bis 2028 sind für den sozialen Wohnungsbau über 20 Milliarden Euro vorgesehen. Familien werden zusätzlich mit einer Milliarde Euro beim klimaneutralen Neubau im unteren und mittleren Preissegment unterstützt. Die Mietpreisbremse bleibt und wird verlängert. Das Gesetz galt ursprünglich bis Ende 2025.