Fitness-Wearables patzen bei Kundenrechten

Fitness-Tracker zeichnen auf, wie viel sich ihr Träger bewegt. Das ist einerseits praktisch, birgt aber auch das Risiko, dass Gesundheitsdaten gesammelt werden. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert
Fitness-Tracker zeichnen auf, wie viel sich ihr Träger bewegt. Das ist einerseits praktisch, birgt aber auch das Risiko, dass Gesundheitsdaten gesammelt werden. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert

Sie zählen die Schritte, messen den Puls und errechnen den Kalorienverbrauch - für gesundheitsbewusste Menschen sind Fitness-Armbänder daher ein wichtiger Begleiter. Laut Stiftung Warentest haben Wearables jedoch auch einige Nachteile.

Berlin (dpa/tmn) - Fitness-Armbänder, Laufuhren und Smartwatches mögen technische Wunderwerke sein. Beim Datenschutz und den Kundenrechten sind sie sehr von gestern, urteilt Stiftung Warentest («test», Ausgabe 12/2017).

Lediglich eins von 13 getesteten Wearables erhielt die Note «gut», acht Modelle waren «befriedigend», viermal gab es ein «Ausreichend». Die schlechten Noten sind überwiegend gar nicht einmal technikbedingt, meist führten ein kritisches Datensendeverhalten oder Mängel im Kleingedruckten zur Abwertung. Bemängelt wurde etwa die unnötige Weitergabe personenbezogener Daten an Unternehmen im Kreditgeschäft oder die Erhebung von persönlichen Daten aus dem Adressbuch. Bei der Nutzung anderer Produkte wurden etwa Name, Alter oder Körpergewicht und sportliche Aktivitäten an Dritte verschickt.