Flüchtlinge in Deutschland: das sind die Fakten

Manuela Schwesig, Familienministerin, besucht eine Notunterkunft für Flüchtlinge zum Start der Initiative
Manuela Schwesig, Familienministerin, besucht eine Notunterkunft für Flüchtlinge zum Start der Initiative “Schutzkonzept von Frauen und Kinder in Flüchtlingsunterkünften”. (Bild: ddp)

Wo kommen sie her, wie viele sind es, wo wohnen sie, was kosten sie und wie sieht ihr Leben in Deutschland wirklich aus? Die wichtigsten Fakten und Hintergründe rund um das Thema Flüchtlinge!

Wer wird als Flüchtling oder Asylberechtigter anerkannt?

Laut Artikel 16 a des Grundgesetzes wird jenen Menschen Asyl gewährt, die in ihrer Heimat politisch verfolgt werden. Die Gefahr geht hier also vom eigenen Staat aus. In Deutschland werden aus diesem Grund aber nur ein Prozent aller Anerkennungen erteilt.

Weitaus mehr Menschen berufen sich auf die Genfer Flüchtlingskonvention. Sie gilt für alle, die in ihrer Heimat aufgrund ihrer Nationalität, ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder ihrer politischen Ansicht verfolgt werden. Die Hälfte aller Flüchtlinge, die einen Antrag stellten, bekam ihn aus einem der genannten Gründe bewilligt. Darunter sind vor allem Menschen, die aus Syrien, dem Irak oder aus Eritrea geflüchtet sind.

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In Beamtendeutsch „subsidiär schutzberechtigt“ sind Menschen, die in ihrem Heimatland von Folter oder Todesstrafe bedroht sind. Kommt für einen Flüchtling keiner dieser Gründe infrage, können die Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) unter Umständen andere Gründe geltend machen, durch die der Flüchtling bedroht ist und für den daher ein Abschiebeverbot gelten kann.

Wie sieht das Asylverfahren aus?

Wer in Deutschland einen Asylantrag stellen möchte, wird dafür in die nächste Aufnahmestelle gebracht. Mit dem „Easy“-System (Erstverteilung der Asylbegehrenden) wird dann ermittelt, in welche Erstaufnahmeeinrichtung in welchem Bundesland der Asylsuchende gebracht wird. Dort kann er seinen Antrag stellen und wird in einer zentralen Datenbank registriert. Er erhält damit seinen Ankunftsnachweis, der wichtige Angaben zu seiner Person ebenso enthält wie ein Foto und die Fingerabdrücke.

Ein Asylsuchender lässt seine Fingerabdrücke für den Ankunftsnachweis scannen. (Bild: ddp)
Ein Asylsuchender lässt seine Fingerabdrücke für den Ankunftsnachweis scannen. (Bild: ddp)

Den Asylantrag bearbeitet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf)- allerdings nur, wenn der Asylsuchende den Antrag nicht zuvor schon in einem anderen EU-Land gestellt hat. Falls doch, ist nach dem Dublin-Verfahren dieses Land für ihn zuständig, der Asylsuchende wird dann dorthin überstellt. Falls nicht, fragen die Mitarbeiter des Bamf den Antragsteller nach seinen Fluchtgründen und entscheiden dann über seine Schutzbedürftigkeit. Rund ein halbes Jahr dauert es in der Regel, bis ein Antrag bewilligt oder abgelehnt wird. Schneller geht es häufig bei Syrern, die die besten Chancen auf Asyl haben. Flüchtlinge aus dem Iran etwa müssen oft deutlich länger warten.

Wie viel Prozent der Anträge sind erfolgreich?

Anfang 2016 lag die Quote der positiv beschiedenen Anträge bei 60 Prozent. Das liegt vor allem daran, dass die Zahl der Flüchtlinge, die aus Bürgerkriegsländern fliehen, immer größer wird. Dabei ist die Chance auf Asyl für syrische Flüchtlinge am größten: Hier durften im vergangenen Jahr neun von zehn bleiben. Unter den Afghanen wurde die Hälfte aller Anträge bewilligt. Die geringsten Chancen auf Asyl haben Antragsteller aus den Westbalkanstaaten. Nur einem Prozent von ihnen wird Asyl gewährt. Armut, so bitter sie auch sein mag, wird durch das Asylrecht nicht gedeckt

Wie lange können die Flüchtlinge bleiben?

Wer erst einmal als Asylbewerber oder Flüchtling anerkannt ist, kann zunächst für drei Jahre in Deutschland bleiben. Wenn dieselben Gründe, die zur Anerkennung geführt haben, nach Ablauf der Frist noch bestehen, kann eine unbefristete Niederlassungserlaubnis ausgesprochen werden. Ein „subsidiären Schutz“ gilt zunächst für ein Jahr. Danach kann er immer wieder um zwei Jahre verlängert und nach sieben Jahren ganz entfristet werden. Auch ein Abschiebungsverbot ist erst einmal auf ein Jahr ausgelegt, kann aber ebenfalls verlängert werden.

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Ein abgelehnter Asylantrag beinhaltet die Aufforderung, Deutschland freiwillig zu verlassen. Dagegen kann der Antragsteller Klage bei einem Verwaltungsgericht einlegen. Wird ihr nicht stattgegeben, muss er ausreisen. Die Bundesregierung fördert solche Ausreisen finanziell, 2015 waren das mehr als 37.000. Das Angebot gilt auch für Flüchtlinge, bei denen eine Entscheidung noch aussteht, die aber, aus welchen Gründen auch immer, freiwillig in ihre Heimat zurückkehren.

Abgelehnte Asylbewerber, die sich weigern, das Land zu verlassen, können abgeschoben werden. Wie wahrscheinlich eine Abschiebung tatsächlich ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Bundesländer wie Bremen, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Brandenburg hängen der bundesweiten Quote hinterher, während in Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Baden-Württemberg überdurchschnittlich viele Menschen abgeschoben werden. Insgesamt wurden 2016 rund 25.000 Personen aus Deutschland abgeschoben. Dem gegenüber standen knapp 55.000 abgelehnte Asylbewerber, die das Land nicht verließen. Bundesweit wurde somit jeder Dritte dringend ausreisepflichtige Zuwanderer abgeschoben.

300 Demonstranten protestieren im Februar 2017 gegen die Abschiebung mehrerer Afghanen am Münchner Flughafen. (Bild: ddp)
300 Demonstranten protestieren im Februar 2017 gegen die Abschiebung mehrerer Afghanen am Münchner Flughafen. (Bild: ddp)

Durch eine Reihe neuer Gesetze sollen straffällig gewordenen Asylbewerber künftig schneller abgeschoben werden können, zudem sollen die Abgelehnten nicht mehr vorher über den Abschiebetermin informiert werden. So genannte „Bundesausreisezentren“ sollen eine bessere Koordinierung der Abschiebungen sicherstellen. Verschärfungen gibt es auch im Hinblick auf gesundheitliche Gründe, die Asylbewerber geltend machen können, um eine Abschiebung zu verhindern.

Was ist eine Duldung?

Geduldet ist, wer sich nicht illegal im Land aufhält, aber auch keine Aufenthaltsgenehmigung hat. Das kann Menschen betreffen, deren Heimreise etwa durch eine Krankheit nicht möglich ist oder solche, die keinen gültigen Pass besitzen. In diesen Fällen ist die Abschiebung nur vorübergehend ausgesetzt. Ende des vergangenen Jahres lebten 153.000 geduldete Personen in Deutschland. Dabei ist eine Duldung keineswegs immer ein kurzfristiger Zustand. In Deutschland gibt es über 20.000 Menschen, die seit über zehn Jahren mit diesem Status leben. Für sie hat sich die Gesetzeslage zum Positiven verändert. Wer geduldet und gut integriert ist, kann nach acht Jahren eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Für Familien mit Kindern verkürzt sich die Frist um zwei Jahre und auch Jugendlichen können noch einmal zwei Jahre abgezogen werden.

Wie werden die Flüchtlinge innerhalb der EU verteilt?

Innerhalb der EU gilt das Dublin-Verfahren. Es soll gewährleisten, dass jeder Antrag auf Asyl eines Flüchtlings nur einmal bearbeitet werden muss. Die Flüchtlinge sind verpflichtet, ihren Antrag in dem Land zu stellen, in dem sie die EU zum ersten Mal betreten haben. Logisch, dass das in Ländern mit Außengrenzen besonders häufig der Fall ist. Wer sich aber nicht in seinem Ankunftsland wie Italien, Griechenland oder Ungarn meldet, sondern beispielsweise weiter nach Deutschland reist, um sich erst hier registrieren zu lassen, kann zurückgeschickt werden. Ein ungerechtes System, das einige Länder besonders in die Pflicht nimmt, andere komplett davon befreit und spätestens seit 2015 nicht mehr funktionieren kann. Bislang sind aber alle Versucher der EU-Kommission, eine gerechtere Verteilung zu etablieren, gescheitert. Länder wie Ungarn, Polen, Tschechien und die Slowakei weigern sich einfach, die ihnen zugeteilten Asylsuchenden aufzunehmen. Und die EU verfügt nicht über die rechtlichen Mittel, sie deswegen zu bestrafen.

Wie werden die Flüchtlinge auf die Bundesländer verteilt?

In Deutschland berechnet das Regierungssystem Easy anhand des Königsteiner Schlüssels, auf welche Bundesländer Asylsuchende aufgeteilt werden. Diese Quote wird jedes Jahr neu berechnet, wobei der Faktoren Steuereinnahmen mit zwei Dritteln und die Bevölkerungszahl mit einem Drittel zum Tragen kommen.

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2016 stand Nordrhein-Westfalen ganz oben auf der Liste, dort landeten mehr als 21 Prozent der Asylsuchenden. In Bayern waren es noch knapp 16 Prozent, in Baden-Württemberg fast 13 Prozent. Die Schlusslichter bildeten Mecklenburg-Vorpommern (rund zwei Prozent), das Saarland (etwas mehr als ein Prozent) und Bremen (weniger als ein Prozent).

Wer kommt für die Kosten auf?

Bund, Länder und Gemeinden – wer genau für was zuständig ist, ist in Deutschland klar geregelt. Der Bund ist für die Asylverfahren zuständig. Er trägt die Kosten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), das über die Asylanträge entscheidet, und bezahlt die Integrationskurse für anerkannte Flüchtlinge.

Die Bundesländer bezahlen für die Erstaufnahmeeinrichtungen, in denen Flüchtlinge bis zu sechs Monaten untergebracht sein dürfen. Dort erhalten die Asylsuchenden Essen, Kleidung und ein Taschengeld. Dieses beträgt bei einem alleinstehenden Erwachsenen 143 Euro, für Kinder unter sechs Jahren gibt es 86 Euro. Spätestens nach dem ersten halben Jahr sind die Kommunen in der Pflicht, die Asylsuchenden unterzubringen. Ob sie dafür Gemeinschaftsunterkünfte oder Wohnungen zur Verfügung stellen, ist ihnen überlassen. Dann sind es wiederum die Länder, die die Kosten, meist in Form einer Pauschale, zumindest teilweise übernehmen. Seitdem die Flüchtlingszahlen 2015 stark angestiegen sind, fordern die Länder eine finanzielle Unterstützung vom Bund. Bisher haben sie eine vom Bund bezahlte Pauschale in Höhe von 670 Euro erreicht, die jeden Monat für jeden Flüchtling bereitgestellt wird. Bis zum nächsten Jahr sollen insgesamt sieben Milliarden Euro mehr in die Kassen der Länder fließen, die die Kosten mit derzeit etwa 20 Milliarden Euro pro Jahr veranschlagen.

Wie viele Menschen flüchten tatsächlich zu uns?

Im Rekordjahr 2015 kamen 890.000 Asylsuchende nach Deutschland, 2016 waren es noch 280.000. Die früher oft genutzte Balkanroute ist heute kaum mehr eine Option, auf den griechischen Inseln leben die Menschen in so genannten Hotspots. Wer aus der Türkei kommt und keine Verfolgung nachweisen kann, soll dorthin zurückgebracht werden. Weil verschärfte Kontrollen die Einreise nach Griechenland erschweren, landen viele Flüchtlinge in Unterkünften in der Türkei, Jordanien und dem Libanon.

In Deutschland suchen vor allem Menschen aus Syrien, Afghanistan und dem Irak Zuflucht. Seitdem die Bundesregierung Albanien, Montenegro und das Kosovo 2015 als sichere Herkunftsländer eingestuft hat, kommen von dort immer weniger Asylsuchende.

Wer sitzt in den Integrationskursen?

Theoretisch können Asylbewerber nicht erst mit ihrer Aufenthaltserlaubnis an staatlich geförderten Integrationskursen teilnehmen, sondern schon dann, wenn sie eine „gute Bleibeperspektive“ haben. Das ist immer dann der Fall, wenn mehr als die Hälfte der Anträge von Flüchtenden aus einem bestimmten Herkunftsland bewilligt wird. Die 38.000 Menschen, die allein in den ersten drei Monaten 2017 aus dem „punktuell sicheren“ Afghanistan geflohen sind, sind damit schon raus. Und auch, wer theoretisch ein Recht auf einen Kurs hat, der ihm neben der Sprache auch deutsche Landes- und Rechtskunde vermitteln soll, kann leer ausgehen: Es gibt einfach nicht genug Plätze in den Kursen.

Die erfolgreichen Absolventen des „Deutschtests für Zuwanderer“ bekommen an der Volkshochschule in Berlin ihr Zertifikat für den Integrationskurs. (Bild: ddp)
Die erfolgreichen Absolventen des „Deutschtests für Zuwanderer“ bekommen an der Volkshochschule in Berlin ihr Zertifikat für den Integrationskurs. (Bild: ddp)

Haben Flüchtlinge einen Integrationskurs aber absolviert, verfügen über ausreichende Sprachkenntnisse und dürfen arbeiten, bietet das Bamf auch berufsbezogene Kurse samt Praktikum an.

Wer darf arbeiten?

Wer als Flüchtling in Deutschland arbeiten will, darf nicht aus einem sicheren Herkunftsland kommen und muss seit mindestens drei Monaten im Land sein.

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Allerdings darf er die Arbeit bislang nur dann ausüben, wenn für den betreffenden Job kein Deutscher oder EU-Bürger infrage kommt. Diese so genannte Vorrangprüfung soll für Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive in Zukunft aber wegfallen. Wer seinen Asylantrag bewilligt bekommt, hat praktisch freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Praxis zeigt aber, dass nur etwa jeder Zehnte im ersten Jahr seines Aufenthaltes eine Arbeit findet. Der Bildungsgrad der Flüchtlinge unterscheidet sich enorm.