Flugbegleiter von Eurowings und Germanwings streiken: Was Passagiere wissen müssen

24-Stunden-Streik der Flugbegleiter bei Eurowings und Germanwings sind an diesem Donnerstag viele Reisende betroffen.

Schlechte Zeiten für Flugreisende dieser Airlines: Die Kabinengewerkschaft Ufo hat für den heutigen Donnerstag ihre Mitglieder bei den Fluggesellschaften Eurowings und Germanwings zum Vollstreik aufgerufen. Die wichtigsten Informationen im Überblick.

Der Ausstand der beiden Schwesterngesellschaften soll von 0 bis 24 Uhr andauern. Während bei Eurowings die Standorte Düsseldorf und Hamburg betroffen sind, wird bei Germanwings in Düsseldorf, Köln, Dortmund, Hannover, Stuttgart, Berlin und Hamburg die Arbeit niedergelegt. Wie Eurowings mitteilte, fallen von den für Donnerstag etwa 530 angesetzten Flügen circa 380 aus. Langstreckenflüge seien mit Sicherheit nicht betroffen.

Flugreisende sollten sich direkt bei der Fluggesellschaft informieren, ob ihr Flug vom Streik betroffen ist. Der Flugstatus für beide Airlines kann beispielsweise auf der Website von Eurowings eingesehen werden. Wer hingegen eine Pauschalreise gebucht hat, für den ist zudem der Reiseveranstalter der richtige Ansprechpartner. Natürlich hält auch der jeweilige Flughafen auf seinem Internetauftritt die Reisenden über die aktuellen Abflug- und Ankunftszeiten auf dem Laufenden. Informationen aus dem World Wide Web sollten grundsätzlich als Beleg ausgedruckt werden.

Ist der eigene Flug betroffen, so steht die Airline in der Pflicht, für die Passagiere schnellstmöglich eine Ersatzbeförderung zu organisieren. Das gilt auch für den Reiseveranstalter. Neben einem späteren Flug ist beispielsweise auch das Ausweichen auf Bahn und Busse denkbar. Auch ein Stornieren des Fluges ist möglich und damit die Erstattung des Flugpreises. Bei verspäteten Flügen ist ab der fünften Verspätungsstunde eine Kostenerstattung via Rückgabe des Tickets drin, allerdings ist die Fluggesellschaft damit aus ihren Pflichten entlassen. Ist eine Verspätung absehbar, so sollten Reisende dennoch zur ursprünglichen Abflugzeit am Airport sein, da Eurowings einen früheren Ersatzflug anbieten könnte.

Da ein Streik laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs zu den "außergewöhnlichen Umständen" zählt, haben Reisende in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadensersatz. Sollte man aufgrund des Streiks stranden, so sind Airline oder Reiseveranstalter für die Betreuung verantwortlich. Bei Verspätungen und gestrichenen Flügen müssen die Passagiere verpflegt werden. Verschiebt sich der Flug gar um einen Tag, muss auch für die Hotelkosten aufgekommen werden.