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Flugbuchung im Internet: BGH prüft Preisangaben von Airlines

Außenaufnahme des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Foto: Uli Deck

Der Bundesgerichtshof (BGH) will nach ersten Äußerungen Fluggesellschaften offenbar dazu verpflichten, bei Online-Buchungen von Anfang an den Endpreis inklusive Steuern und Gebühren anzeigen zu müssen. Das wurde in der Verhandlung des Gerichts deutlich.

Die Richter müssen über eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Air Berlin entscheiden. Die Verbraucherschützer wenden sich gegen eine Praxis des Unternehmens aus 2008. (Az.: I ZR 29/12).

Sein Urteil will das Gericht noch heute verkünden. Die vzbv wendet sich dagegen, dass die Endpreise nach der damaligen Praxis der Airline nicht sofort sichtbar waren. Die Karlsruher Richter hatten den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung vorgelegt. Die Luxemburger Kollegen erklärten daraufhin die Praxis von Air Berlin im Januar für nicht rechtens.

Der Vorsitzende BGH-Richter Wolfgang Büscher machte nun deutlich, dass der Senat den Vorgaben der europäischen Kollegen folgen wolle. Die Airlines haben die Darstellung ihrer Preise im Internet nach Angaben des vzbv inzwischen geändert.