Frau im Eifersuchtswahn mit Beil verletzt : 93-Jähriger entgeht Strafe

Der Kölner drohte ebenfalls mit einer Bombenattrappe.

Ein ungewöhnlicher Fall von unfassbarer Tragik hat vor der Schwurgerichtskammer letztlich doch noch zu einem guten Ende gefunden. Der Greis, der in einem Anfall geistiger Umnachtung seine 86 Jahre alte Frau im Mai 2016 in der gemeinsamen Wohnung mit einem Fleischerbeil niederstreckte, muss weder eine Haftstrafe noch eine zwangsweise Unterbringung in der Psychiatrie fürchten. Mann gilt als schuldunfähig Das Gericht schloss sich den Gutachtern an, die dem 93-Jährigen Schuldunfähigkeit und damit strafrechtliche Nichtverantwortlichkeit attestierten. Eine zwangsweise Unterbringung, wie in solchen Fällen üblich, lehnte das Gericht jedoch ab mit dem Hinweis auf den „ganz massiven, altersbedingten, körperlichen Verfall“ des Greises, von dem schon allein aus diesem Grund so gut wie keine Gefahr mehr ausgehe. Der alte Mann lebt inzwischen in einem Kölner Altersheim, seine von Kindheit an halbseitig gelähmte Frau, die auf den Rollstuhl angewiesen ist, wohnt in einem anderen Heim. Sie hatte schwer verletzt überlebt. Ihr Mann hatte 49-mal auf sie eingeschlagen, dabei 19-mal den Kopf getroffen. Nachbarn hatte ihre Hilfeschreie gehört und eingegriffen. „Er wollte seine Frau töten, weil er glaubte, sie habe eine Affäre mit dem Nachbarn“, sagte der Richter zum Tatmotiv. Allerdings habe der Greis im Eifersuchtswahn gehandelt, hieß es von Seiten der Gutachter. Das kinderlose Paar war mehr als 50 Jahre verheiratet und lebte laut Gericht „jahrzehntelang eine mehr als intakte, harmonische Ehe“, die jedoch in jüngster Vergangenheit von den zunehmenden altersbedingten Gebrechen beider Eheleute beeinflusst war. „Aus einer Nichtigkeit heraus“ Er kümmerte sich um den Haushalt, die Wäsche, kaufte ein und kochte für beide, obwohl er fast blind war. Das Paar war dringend auf Hilfe von außen angewiesen und zunehmend überfordert, wollte sich aber nicht helfen lassen. Am Tattag hatte der Senior „aus einer Nichtigkeit heraus“ – so das Gericht – zum Beil gegriffen und „den Tod seiner Frau billigend in Kauf genommen“. Keinen Zweifel ließ das Gericht an der Erkenntnis, dass die Frau „gestorben wäre ohne sofortige notärztliche Hilfe“. Im Zeugenstand hatte sich die Ehefrau geweigert, den Tatsachen ins Auge zu sehen und ihren Mann entlastet, wo sie nur konnte. Er habe sie nicht mit dem Beil traktiert, vielmehr sei sie in Scherben gefallen. Sie wolle ihren Mann so schnell wie möglich wiedersehen. Das kann jetzt geschehen. Einem Besuch im Pflegeheim bei dem 93-Jährigen, der an zunehmender Demenz leidet, steht nun nichts mehr im Wege....Lesen Sie den ganzen Artikel bei ksta