Freenet und EWE Tel setzen sich durch - Gerichtsurteil nennt Regeln für 5G-Auktion 2019 unzulässig

Bei den Regeln für die 5G-Auktion 2019 wurde nach einem Urteil des Verwaltunsgerichtes Köln gekungelt. (Symbolbild)<span class="copyright">Christoph Dernbach/dpa</span>
Bei den Regeln für die 5G-Auktion 2019 wurde nach einem Urteil des Verwaltunsgerichtes Köln gekungelt. (Symbolbild)Christoph Dernbach/dpa

Ein Gericht hat festgestellt, dass die Rahmenbedingungen für die 5G-Auktion 2019 rechtswidrig waren. Dies könnte weitreichende Folgen für den Mobilfunkmarkt in Deutschland haben.

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Regeln der milliardenschweren 5G-Mobilfunkauktion aus dem Jahr 2019 als rechtswidrig befunden. Die Mobilfunkanbieter Freenet und EWE Tel, die sich durch Verfahrens- und Abwägungsfehler benachteiligt sahen, hatten gegen die Regelungen geklagt. Das Urteil hat erhebliche Konsequenzen für den Mobilfunkmarkt und die beteiligten Konzerne.

Politischer Einfluss und Konsequenzen

Im Kern des Rechtsstreits stand die Frage, ob das damalige Bundesverkehrsministerium unter der Leitung von Andreas Scheuer (CSU) unrechtmäßig Einfluss auf die Rahmenbedingungen der Frequenzauktion genommen hatte. Vier große Telekommunikationskonzerne erwarben Frequenzen im Wert von insgesamt 6,5 Milliarden Euro und verpflichteten sich zu strengen Ausbauzielen, während kleinere Anbieter wie Freenet und EWE Tel benachteiligt wurden.

Das Kölner Gericht entschied, dass die Politik auf eine eigentlich unabhängige Behörde rechtswidrig Einfluss genommen hatte. Dies bestätigte den Vorwurf eines politischen Deals, bei dem Netzbetreiber zu harten Ausbauzielen verpflichtet wurden, dafür jedoch beim Thema Netzvermietung mild behandelt wurden. Obwohl das Verwaltungsgericht keine weitere Revision zuließ, kann die Bundesnetzagentur versuchen, eine Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu erreichen. Laut einem Sprecher der Behörde werden keine negativen Auswirkungen auf den Mobilfunkausbau erwartet.

FDP-Wirtschaftspolitiker Houben: „Schallende Ohrfeige für Scheuer“

Freenet erklärte: „Fast sechs Jahre nach der Entscheidung der Präsidentenkammer herrscht endlich Klarheit. Das Gericht hat dokumentiert, dass das Verhandlungsgebot seinen Weg in die Präsidentenkammerentscheidung nur aufgrund rechtswidriger Einflüsse gefunden hat.“ EWE Tel begrüßte ebenfalls die Entscheidung und betonte, dass sie eine unabhängige Bundesnetzagentur und insbesondere den Wettbewerb im Mobilfunkmarkt stärke. „Wir gehen davon aus, dass die Bundesnetzagentur das Urteil zum Anlass nehmen wird, um wichtige Entscheidungen zu prüfen“, so Norbert Westfal, Sprecher der Geschäftsführung von EWE Tel.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Reinhard Houben, bezeichnete das Kölner Urteil als „die nächste schallende Ohrfeige für den ehemaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer“ nach dem Mautdesaster. Auch die Bundesnetzagentur stehe jetzt in der Pflicht, eine seriöse und gerichtsfeste Bescheidung vorzulegen.