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Freibeträge beantragen: Mehr Geld vor Jahresende

(Bild: gettyimages)
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Wer jetzt Freibeträge beantragt, hat im November und Dezember mehr Nettogehalt auf dem Konto. Geltend machen können Arbeitnehmer viele regelmäßige Ausgaben, wie Kosten für den Arbeitsweg oder Kitabeiträge. Das Verbrauchermagazin Finanztest erklärt, was sich lohnt und wie Sie vorgehen müssen.

Gerade vor Jahresende kann jeder mehr Netto gut gebrauchen. Sofort mehr Geld gibt es für alle, die regelmäßige Ausgaben beim Finanzamt geltend machen und sich Freibeträge auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen.

Das kann sich richtig lohnen, denn rund 180 Euro mehr am Monatsende kommen schnell zusammen, etwa für den Arbeitsweg. Das Verbrauchermagazin Finanztest rechnet vor: Eine Angestellte mit 4.000 Euro Bruttolohn, die sich den Arbeitsweg von 30 Kilometern als Freibetrag eintragen lässt, hat im November und Dezember jeweils 176 Euro mehr Netto auf dem Konto.

Geschenkt gibt es das zusätzliche Geld natürlich nicht. Die entsprechend eingetragenen Freibeträge lassen sich später in der Steuererklärung nicht mehr geltend machen. Aber so müssen Arbeitnehmer nicht mehr auf eine Rückzahlung vom Finanzamt warten. „Mit den Freibeträgen können Angestellte immerhin dafür sorgen, dass sie jeden Monat einigermaßen passend Lohnsteuer zahlen und nicht zu viel“, so die Experten vom Verbrauchermagazin.

Freibeträge mit und ohne Mindestgrenze

Viele Freibeträge lassen sich nur in die Lohnsteuerkarte eintragen, wenn jährlich Kosten von mehr als 600 Euro zusammenkommen. Dazu zählen unter anderem der Arbeitsweg, Reisekosten, Arbeitsmittel, Kinderbetreuungskosten und Gesundheitskosten.

Aber es gibt auch Freibeträge, für die keine Mindestgrenzen einzuhalten sind. Dazu gehören etwa Ausgaben für Handwerker, Hilfen im Haushalt, Pflege- und Betreuungsdienste oder Verluste aus Vermietung.

Von Freibeträgen können Arbeitnehmer aber auch das ganze Jahr profitieren. Wer genügend beisammen hat, legt dem Finanzamt zum Jahresbeginn entsprechende Rechnungen und Bescheide vor.

Da kann es sich durchaus lohnen, eine Rechnung für Handwerker wie etwa den Maler oder Fliesenleger, im Januar einzureichen. Kommen dann beispielsweise noch der Bescheid über Kita-Gebühren und Kosten für den Arbeitsweg dazu, kann schnell ein hübsches Sümmchen zusammenkommen.

Der daraus entstehende Freibetrag wird dann entsprechend auf die kommenden zwölf Monate verteilt und beschert Arbeitnehmern jeden Monat mehr Netto. Die Finanztester raten: „Zusätzliche Steuerfreibeträge können Sie mit ,Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung‘ für bis zu zwei Jahre bekommen. Für 2017 ist der Antrag bis zum 30. November möglich. Sie finden ihn im Internet (fomulare-bfinv.de)“.

Den vollständigen Bericht von Finanztest zum Thema „Freibeträge beantragen“ finden Sie hier (kostenpflichtig).

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