Werbung

Freiburger Mordprozess: Höchststrafe für den Angeklagten

Mit gesenktem Kopf sitzt der Angeklagte Hussein K. im Landgericht. Foto: Patrick Seeger
Mit gesenktem Kopf sitzt der Angeklagte Hussein K. im Landgericht. Foto: Patrick Seeger

Das Verbrechen des jungen Flüchtlings erschütterte ganz Deutschland und löste eine erbitterte politische Debatte aus. Im Fall des Freiburger Sexualmords hat das Gericht nun das Urteil verkündet. Der Angeklagte ist damit nicht einverstanden.

Freiburg (dpa) - Für den Sexualmord an der Studentin Maria L. ist Hussein K. zur Höchststrafe verurteilt worden. Das Landgericht Freiburg verhängte - nach Erwachsenenstrafrecht - lebenslange Haft und sprach den jungen Flüchtling der besonders schweren Vergewaltigung und des Mordes an der 19-Jährigen schuldig.

Außerdem behielt sich das Gericht die Sicherungsverwahrung vor und stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Das Verbrechen hatte den Ton in der Debatte um die deutsche Flüchtlingspolitik extrem verschärft.

Zuschauer im voll besetzten Gerichtssaal klatschten nach der Verkündung des Urteilsspruchs. Der Pflichtverteidiger kündigte an, er werde Revision einlegen.

K. hatte der jungen Frau nach Überzeugung des Gerichts in einer Oktobernacht des Jahres 2016 aufgelauert, sie bewusstlos gewürgt, mehrfach vergewaltigt und die noch lebende Studentin dann im Wasser des Flusses Dreisam abgelegt. Sie ertrank. K. habe ein hohes Maß an Empathielosigkeit, sagte die Vorsitzende Richterin Kathrin Schenk in der Urteilsbegründung. Laut Gerichtsmedizin dauerte Marias Sterben im Wasser länger als eine Stunde. «Er wusste, dass sie noch lebte, als er sie so in die Dreisam legte, dass sie ertrinken würde, ertrinken musste», sagte Schenk.

Die Eltern bezeichneten das Urteil als angemessen. «Es ist uns wichtig, dass das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt hat, die der Täter auf sich geladen hat», teilten Clemens und Friederike Ladenburger in einer Erklärung mit, die über ihren Anwalt verbreitet wurde. «Der Rechtsstaat hat unter Beweis gestellt, wie viel ihm das Leben eines Menschen und die Ermittlung der Wahrheit wert sind.» Die Tat sei «angemessen geahndet worden.»

Hussein K. war vor der Jugendkammer angeklagt, wurde jedoch nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Der als angeblich minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommene Mann hatte anfangs behauptet, zur Tatzeit erst 17 gewesen zu sein. Später räumte er ein, über sein Alter gelogen zu haben. Mehreren Gutachten zufolge war er mindestens 22 Jahre alt, als er die Tat beging. Somit kam Erwachsenenstrafrecht in Betracht.

Das Gericht entschied sich dafür, auch wenn das Alter des Mannes nicht habe eindeutig geklärt werden können, wie Schenk sagte. Die Schwere der Tat, das gezielte Vorgehen und die Persönlichkeitsstruktur von Hussein K. ließen jedoch nicht auf das Vorgehen eines Jugendlichen schließen. Er gelte juristisch als Heranwachsender, möglich sei somit Erwachsenenstrafrecht.

Der Angeklagte war sieben Wochen nach dem Mord festgenommen worden - ein blondiertes Haar von ihm am Tatort hatte die Ermittler auf seine Spur gebracht. Akribische Polizeiarbeit ermöglichte die Rekonstruktion der Tat, wie Schenk ausdrücklich lobend hervorhob.

Hussein K. hatte behauptet, im Affekt gehandelt zu haben, als er das Mädchen, das auf dem Heimweg von einer Party war, vom Rad stieß. Außerdem sei er zur Tatzeit bekifft und betrunken gewesen. Beides hielt die Kammer für unglaubwürdig. Das Würgen und die Vergewaltigung hatte der Flüchtling zugegeben, weitere Details zum Hergang der Tat nannte er nicht. Hussein K. sei voll schuldfähig.

Sein Pflichtverteidiger kündigte noch im Gerichtssaal an, er werde Revision einlegen. Sein Mandant habe ihn damit beauftragt, sagte Sebastian Glathe nach dem Richterspruch. Er gehe davon aus, dass Hussein K. bei der Tat vermindert schuldfähig gewesen sei. Der junge Mann habe Alkohol und Drogen in erheblichem Umfang zu sich genommen. Er werde die Urteilsbegründung daher gründlich prüfen, sagte Glathe.

Am vorletzten Tag des mehr als ein halbes Jahr dauernden Prozesses hatte er sich entschuldigt mit den Worten, es tue ihm leid. Ein psychiatrischer Sachverständiger attestierte ihm hingegen eine hohe Gewaltbereitschaft ohne Fähigkeit zu Reue und Mitgefühl.

Das Gericht folgte mit dem Urteil den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Der Verteidiger hatte kein Strafmaß genannt, Sicherungsverwahrung aber abgelehnt.

Hussein K. war im November 2015 ohne Papiere nach Deutschland gekommen und lebte als angeblich minderjähriger Flüchtling bis zu seiner Festnahme in Freiburg bei einer Pflegefamilie.

Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau im Jahr 2013 auf der Insel Korfu war Hussein K. in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber vorzeitig gegen Auflagen entlassen worden. Er tauchte unter und kam nach Deutschland. Deutsche Behörden wussten nichts von dieser kriminellen Vorgeschichte.

«Der Täter hat uns, den Eltern Marias, ihren Schwestern, ihren Großvätern und ihrer ganzen Familie sowie ihren engen Freundinnen und Freunden unermessliches Leid zugefügt und dieses durch sein Verhalten während des Prozesses noch gesteigert», erklärten die Eltern. «Kein Urteil kann daran etwas ändern.»

Die Sicherungsverwahrung verhängen Gerichte anders als die Haft nicht als Strafe - sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die ihre eigentliche Strafe für ein besonders schweres Verbrechen bereits verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten. Die Täter können theoretisch unbegrenzt eingesperrt bleiben. Die Bedingungen müssen allerdings deutlich besser sein als im Strafvollzug, außerdem muss es ein größeres Therapieangebot und Betreuung geben. Sicherungsverwahrung kann mit dem Gerichtsurteil, aber auch noch nachträglich angeordnet werden.