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Friseure bekommen 8,50 Euro Mindestlohn

Ein Friseur beim Haareschneiden. Foto: Susann Prautsch/Illustration

Friseure in Deutschland bekommen ab sofort einen Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde. Auch bei Geld- und Wertdiensten gelten von Samstag an für Arbeitnehmer erstmals bundesweit Mindestlöhne.

Eigentlich wurde der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn bereits 1. Januar 2015 eingeführt - doch es gab Ausnahmen, etwa im Friseurhandwerk (ab Jahresbeginn 7,50 Euro im Osten und 8 Euro im Westen).

Ebenso gibt es nun für Arbeitgeber beim Mindestlohn Erleichterungen. So brauchen sie keine Arbeitszeitaufzeichnungen mehr zu machen, wenn der regelmäßige Lohn des Arbeitnehmers mehr als 2000 Euro brutto beträgt und das Nettogehalt für die jeweils letzten zwölf Monate ausgezahlt wurde. Bisher entfielen die Aufzeichnungen erst bei einem Monatslohn von 2958 Euro brutto. Die Wirtschaft hatte massiven Mehraufwand durch die Bürokratie beklagt und Änderungen verlangt.

Mitteilung der Bundesregierung zu gesetzlichen Änderungen im August

Bundesregierung zu Mindestlohn bei Gelddiensten