Frist rückt näher: Viele müssen beim Stromzähler handeln
Viele Haushalte haben bald eine Pflicht zu moderneren Stromzählern. Dabei gibt es einiges zu beachten.
Bis 2032 sollen Smart Meter, also intelligente, digitale Stromzähler, weitgehend flächendeckend in Haushalten und Unternehmen zum Einsatz kommen. So regelt es das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende, das bereits im letzten Jahr verabschiedet wurde.
Das klingt noch sehr weit weg, Gas gegeben wird aber schon ab 2025 mit den neuen Stromzählern. Wer will, soll ab dem nächsten Jahr einen Smart Meter vom Messstellenbetreiber kriegen können. Nach einer Beauftragung hat dieser laut Gesetz vier Monate Zeit, den neuen Zähler zu installieren.
Es gibt aber auch eine Einbaupflicht für einige Haushalte, die ebenfalls 2025 beginnt:
Sie gilt ab einem Stromverbrauch über 6.000 kWh im Jahr
sowie für Betreiber von Photovoltaikanlagen ab 7 kW installierter Leistung
oder beim Einsatz steuerbarer Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen
Bis Ende 2025 müssen mindestens 20 Prozent, bis Ende 2028 mindestens 50 Prozent und bis Ende 2030 mindestens 95 Prozent dieser Fälle mit einem Smart Meter ausgestattet sein. Messstellenbetreiber schreiben aktiv Haushalte diesbezüglich an. Dafür müssen Sie mindestens drei Monate vorab informiert werden.
Für alle anderen Haushalte gibt es keine Smart-Meter-Pflicht, jedoch werden alte Zähler zumindest gegen digitale Modelle ausgetauscht. Außerdem kann auch der Messstellenbetreiber festlegen, dass auch ohne gesetzliche Pflicht Smart Meter verbaut werden.
Verwirrung um Begriffe zu Smart Metern
Smart Meter erlauben eine digitale Steuerung der Stromversorgung, wie sie für ein in Deutschland weitgehend klimaneutrales Energiesystem nötig ist. Denn die Erzeugung von Sonnen- und Wind-Strom schwankt sehr stark. Außerdem gibt es über den Tag Stromverbrauchsunterschiede in Haushalten und große Verbraucher wie Wärmepumpen oder Ladestationen für E-Autos sind im Kommen.
Smart Meter können genaue Informationen über den eigenen Stromverbrauch liefern, denn der Verbrauch wird alle 15 Minuten an den Messstellenbetreiber und den Stromlieferanten übermittelt. Nutzer können per App den aktuellen Verbrauch im Blick behalten. Interessant ist das, weil Stromversorger ab 2025 auch verpflichtend sogenannte dynamische Tarife anbieten müssen.
Haushalte können damit sparen, weil sie den Stromverbrauch in kostengünstigere Zeiten mit hoher Erzeugung verlagern können, also etwa das E-Auto zu einer bestimmten Zeit laden, wenn der Strom gerade günstig ist.
Das Messstellenbetriebsgesetz unterscheidet dabei moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme. Mit einer modernen Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler gemeint, der den schwarzen Zähler ablösen soll. Steht zusätzlich noch ein Gateway zur Datenübertragung bereit, handelt es sich um ein intelligentes Messsystem, ein Smart Meter.
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Kosten ab 20 Euro pro Jahr
Alle, die noch keinen digitalen Stromzähler haben, müssen in den nächsten Jahren also umrüsten. Das ist natürlich ein großes Thema und wirft viele Fragen auf. Ganz wichtig sind die Kosten, auch im Hinblick auf die Verteilung zwischen Hausbesitzer und Mieter.
Für die Umrüstung auf einen Smart Meter sind zwei neue Komponenten für den Zählerschrank im Haus nötig, der digitale Stromzähler und ein entsprechendes Gateway zur Datenübertragung. Eingebaut werden sie vom Messstellenbetreiber oder beauftragten Betrieben. Beim Pflichteinbau fallen dafür keine Kosten an, entscheidet man sich freiwillig für den Smart Meter, darf der Messstellenbetreiber einmalig 30 Euro verlangen.
Doch Vorsicht, werden im Zuge der Umrüstung auch Umbauten am Zählerschrank nötig, können diese gesondert in Rechnung gestellt werden. In manchen Häusern sind hier schnell ein paar tausend Euro beisammen. Lassen Sie sich also vorab auf jeden Fall ein Angebot machen, um nicht in eine Kostenfalle zu tappen.
Die gute Nachricht für Mieter: Einbaukosten rund um Smart Meter muss der Vermieter tragen und die Kosten dafür kann er nicht auf Mieter umlegen. Die jährlichen Kosten für den Betrieb der Stromzähler werden für Mieter auf 20 Euro gedeckelt. Bei höherem Verbrauch dürfen aber auch höhere Betriebskosten von bis zu 120 Euro abgerechnet werden. Hat man steuerbare Verbrauchsgeräte wie Wärmepumpen im Betrieb, werden bis zu 50 Euro pro Jahr fällig.
Sicherheit wie beim Online-Banking
Digitale Geräte, die Daten versenden, sind grundsätzlich angreifbar. Das ist auch bei digitalen Stromzählern so. Außerdem stellen sich Datenschutzfragen, weil sich aus den Verbrauchswerten einzelner Haushalte Informationen über Bewohner ableiten lassen.
Smart Meter müssen die aufgezeichneten Informationen laut Gesetz verschlüsselt, pseudonymisiert und ausschließlich an berechtigte Empfänger, also Netzbetreiber und Stromlieferanten versenden. Die Daten dürfen dabei nur für klar definierte Zwecke verwendet und müssen nach ihrer Verarbeitung unverzüglich gelöscht werden.
Der Gesetzgeber rühmt sich mit Sicherheitsstandards für Smart Meter, die höher sein sollen als beim Online Banking. Europaweit sei Deutschland Vorreiter in Sachen Datensicherheit. Das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat für das Gesetz Richtlinien zu Sicherheit und Datenschutz erarbeitet.
Eine eigene Freigabe durch das BSI ist für Smart Meter nicht mehr nötig. Die Hersteller am Markt erfüllen laut Gesetzgeber mittlerweile die notwendigen hohen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit.
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