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Fristen und Fakten: So kommt die Briefwahl rechtzeitig an

Früher brauchte man einen besonderen Grund, um per Brief bei der Bundestagswahl abstimmen zu können. Seit einiger Zeit ist das nicht mehr nötig. Wohl aber ein Wahlschein - ohne den geht's nicht.

Bei der Bundestagswahl 2017 lag der Anteil der Briefwählerinnen und -wähler bei knapp 29 Prozent. Wegen der Corona-Pandemie könnten dieses Mal sogar noch mehr Menschen postalisch abstimmen. Praktisch funktioniert das so:

Wer kann per Briefwahl abstimmen?

Grundsätzlich alle Wahlberechtigten, "ohne Vorliegen eines besonderen Grundes", erläutert der Bundeswahlleiter. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte 2013 diese allgemeine Freigabe der Briefwahl als verfassungsgemäß: Die Zulassung der Briefwahl diene dem Ziel, eine möglichst umfassende Wahlbeteiligung zu erreichen und damit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl Rechnung zu tragen.

Welche Fristen sind wichtig?

Fürs Abstimmen per Brief benötigt man einen Wahlschein. Diesen muss man bei der Gemeindebehörde seines Hauptwohnsitzes beantragen - was in der Regel online geht. Ein Vordruck dafür liegt auch der Wahlbenachrichtigung bei, die inzwischen bei allen Wahlberechtigten angekommen sein muss. Grundsätzlich ist der kommende Freitag (24.9., 18.00 Uhr) die Frist fürs Beantragen der Briefwahlunterlagen. In besonderen Fällen - etwa bei Corona-Quarantäne - sowie bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung geht das auch noch am Wahlsonntag selbst bis 15.00 Uhr bei der zuständigen Behörde vor Ort. Für einen Erkrankten kann dies jemand per Vollmacht erledigen.

Der Einsendeschluss ist am Wahltag, dem 26. September um 18 Uhr. Mit der Deutschen Post sei vereinbart, dass selbst Wahlbriefe, die am Tag vor der Wahl in den Briefkasten geworfen wurden, noch am Wahl-Sonntag zugestellt würden, erklärt der Bundeswahlleiter. Die Post empfiehlt allerdings, den Brief spätestens drei Werktage zuvor, also bis zum Donnerstag den 23. September, in den Briefkasten einzuwerfen. Sollte es mit dem Einwerfen nicht rechtzeitig geklappt haben, kann man den roten Umschlag am Wahltag bis um 18.00 Uhr bei der auf diesem angegebenen Stelle abgeben - oder abgeben lassen.

Was muss man beim Ausfüllen beachten?

Wahlschein, Stimmzettel, Stimmzettel-Umschlag in Blau, Wahlbrief-Umschlag in Rot plus Infoblatt - das alles kommt im Briefkasten an. Das Infoblatt erklärt, wie die Briefwahl funktioniert: Erst- und Zweitstimme persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzettel ankreuzen. Falten. In den blauen Umschlag stecken und zukleben. Die Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein datieren und - ganz wichtig - unterschreiben. Blauen Umschlag plus Wahlschein in den roten Umschlag stecken, zukleben und unfrankiert in den Briefkasten werfen.

Ein Wähler wirft seinen Briefwahl-Umschlag ein (Symbolbild: Getty Images)
Ein Wähler wirft seinen Briefwahl-Umschlag ein (Symbolbild: Getty Images)

Sind mehr Briefwahl- als Urnen-Stimmen ungültig?

Nein. Bei der vergangenen Bundestagswahl waren 0,9 Prozent der Erststimmen ungültig, die per Brief abgegeben wurden - im Vergleich zu 1,4 Prozent der am Wahltag abgegebenen. Von den Zweitstimmen waren es sogar nur 0,5 Prozent (Brief) im Vergleich zu 1,2 (Urne).

Wie viele Menschen stimmen überhaupt per Briefwahl ab?

Seit 1957 ist der Anteil der Briefwählerinnen und -wähler von knapp 5 auf fast 29 Prozent bei der vergangenen Bundestagswahl gestiegen. Dieses Mal könnten es wegen der Corona-Pandemie noch einmal mehr sein.