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„Was für ein Idiot Sarrazin ist“: Tweet von Heiko Maas verschwindet aus dem Netz

Heiko Maas würde einen derartigen Tweet heute nicht mehr absetzen, so der SPD-Politiker. (Bild: AP Photo)
Heiko Maas würde einen derartigen Tweet heute nicht mehr absetzen, so der SPD-Politiker. (Bild: AP Photo)

Das sogenannte Netzdurchsetzungsgesetz von Heiko Maas suchte jüngst ein prominentes Opfer heim, den Justizminister selbst. Von dessen Twitter-Account verschwand kürzlich ein alter Tweet, in dem er Thilo Sarrazin beleidigt hatte.

Viele kritisierten es als „Schnellschuss“ oder Eingriff in die Rede- und Pressefreiheit des Internets: Im Juni 2017 nahm der deutsche Bundestag das sogenannte „Netzdurchsetzungsgesetz“ an, auch vielerorts als „Facebook-Gesetz“ tituliert. Damit wollte Justizminister Maas Hassreden und strafbarem Verhalten in den sozialen Netzwerken entgegenwirken – mit der Argumentation, man brauche hierfür gesetzliche Richtlinien. Seit dem 1. Januar 2018 müssen Facebook, YouTube & Co. strafbare Inhalte daher innerhalb 24 Stunden löschen.

Ist dies auch der Grund, warum jetzt ein von Heiko Maas verfasster Tweet vom 26. November 2010 verschwand? Maas hatte sich in dem Posting abfällig über den ehemaligen Bundesbank-Vorstand und Autor des Essays „Deutschland schafft sich ab“ Thilo Sarrazin geäußert. „Beim Besuch der islamischen Gemeinde Saarbrücken ist mir gerade wieder klar geworden was für ein Idiot Sarazin ist“, hatte Maas damals gepostet.

Das Justizministerium sei für das Verschwinden des Postings nicht verantwortlich, erklärte ein Sprecher gegenüber der „Bild“-Zeitung: „Wir haben den Tweet aus dem Jahr 2010 nicht gelöscht“. Maas selbst gab gegenüber der Zeitung ein Statement ab: „Ich habe keine Informationen von Twitter bekommen, warum der Tweet gelöscht wurde und, ob er von Twitter gelöscht wurde.“ Allerdings würde er einen solchen Tweet heute nicht mehr absetzen: „In all den Jahren habe auch ich dazugelernt.“

Laut der „Bild“-Zeitung sollen mehrere Twitter-User angekündigt haben, Maas im Rahmen des Gesetzes wegen „Beleidigung“ und „Hatespeech“ (dt.: Hassrede) zu melden. Die „Bild“-Conclusio: Twitter selbst habe den Beitrag aus dem Netz genommen, um eine eventuelle Strafe zu verhindern. Der Kurznachrichtendienst selbst gab bis dato aber keinen Kommentar dazu ab.

Peinlich für Maas ist nicht nur, dass er Opfer seines eigenen Gesetzes geworden ist, sondern auch, dass er das Opfer seiner Beleidigung nicht einmal richtig geschrieben hat.

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