Götz Ulrich - Landrat spricht Klartext zu den drei größten Problemen des Bürgergelds
Der Landrat des Burgenlandkreises in Sachsen-Anhalt, Götz Ulrich, äußert sich klar zum Bürgergeld. „Es bietet keinen Anreiz, eine Arbeit aufzunehmen“, erklärt er und geht noch weiter.
Seit mehr als zehn Jahren ist Götz Ulrich (CDU) Landrat des Burgenlandkreises. Nun hat der erfahrene Lokalpolitiker mit der „Bild“-Zeitung über das Thema Bürgergeld gesprochen. Zu gleich mehreren Themen wird er deutlich.
Fehlender Anreiz zur Arbeit
Ulrich: „Das Bürgergeld bietet keinen Anreiz, eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufzunehmen.“ Gleichzeitig gebe es im Landkreis „Tausende unbesetzte Stellen“. Er spricht in der „Bild“ Klartext: „Wir sind nicht mehr in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit, wo es für viele Menschen aussichtslos war, etwas zu finden und viele Menschen auf staatliche Unterstützung angewiesen waren." Es gebe Arbeit, doch selbst Jobs für Ungelernte blieben lange unbesetzt, so Ulrich.
Die Höhe der Leistungen
Ulrich zur „Bild“: „Es kommt schnell eine beachtliche Summe zusammen.“ Das sagt der Landrat mit Blick auf alle Leistungen und vor allem im Falle mehrerer Kinder. Zudem sagt er: „Ein Problem ist, wie lange unangemessen teurer Wohnraum bezahlt wird. Das sollte man wieder zurückfahren. Das passt nicht zusammen mit einem Arbeitsmarkt, der dringend Leute sucht.“ Wer gut wohne, habe auch keinen Anreiz, arbeiten zu gehen, so Ulrich.
Der Umgang mit den Bürgergeld-Beziehern
Ulrich: „Im Umgang mit den Beziehern sind wir großzügiger geworden, zum Beispiel bei langen Karenzzeiten für hohe Vermögen und hohe Wohnkosten.“ Ihm reichen außerdem die Sanktionen nicht. Der Landrat zur “Bild": „Die Job-Center sollten außerdem mehr Leistungen kürzen dürfen, wenn Bürgergeld-Empfänger Arbeitsangebote ablehnen. Nicht bloß maximal 30 Prozent und auch nicht nur für drei Monate.“
Lindner zum Bürgergeld: „Mehr Konsequenz bei Trittbrettfahrern“
Auch FDP-Chef Christian Lindner kritisiert einen Missbrauch des Bürgergeldes. Es sei eine traurige Tatsache, dass es tausende Menschen gebe, die das Bürgergeld nicht als vorübergehende soziale Hilfe begriffen, sondern als ein bedingungsloses Grundeinkommen. „Wer arbeiten kann, aber es einfach nicht will, der darf das nicht auf Kosten der Allgemeinheit machen.“ Es gehe nicht um einen Abbau des Sozialstaates, sondern um „mehr Konsequenz bei den Trittbrettfahrer“.
Landkreistag (Baden-Württemberg) will das Bürgergeld bei Schwarzarbeit komplett streichen
Auch aus Baden-Württemberg gab es jüngst mehr Druck auf die Bundesregierung. Diese müsse aus Sicht des baden-württembergischen Landkreistags den Druck auf Bezieher von Bürgergeld deutlich erhöhen, damit sie reguläre Arbeit aufnehmen. Bei Schwarzarbeit solle das Bürgergeld komplett gestrichen werden, statt es wie bislang vom Bund geplant nur zu kürzen, forderte der Präsident des baden-württembergischen Landkreistags, Joachim Walter. Dabei bezieht er ukrainische Flüchtlinge, die Bürgergeld beziehen, ausdrücklich mit ein.
„Wenn man von einem Land aufgenommen wird aus einer Kriegssituation, dann sollte man sich berappeln und so weit man kann zu seinem Lebensunterhalt beitragen und arbeiten“, sagte der Tübinger Landrat der Deutschen Presse-Agentur. „Da sollte man auch so fair sein und dem Aufnahmeland etwas zurückgeben. Das dürfen wir auch einfordern.“ Doch die Beschäftigungsquoten bei Menschen aus der Ukraine seien jämmerlich. „Im Kreis Tübingen sprechen wir von rund 10 Prozent, in Holland sind es mehr als 50 Prozent.“
Die Bundesregierung versprach bereits schärfere Regeln für Bezieher von Bürgergeld
Die Bundesregierung hatte bereits angekündigt, mit schärferen Regeln mehr Bezieher von Bürgergeld zur Aufnahme einer Arbeit bewegen zu wollen. So soll künftig ein längerer Weg zur Arbeit zumutbar sein, das Ablehnen einer zumutbaren Arbeit mit erhöhten Leistungskürzungen geahndet werden und auch Schwarzarbeit zu Kürzungen führen. Diese und weitere Maßnahmen sind Bestandteil der sogenannten Wachstumsinitiative der Ampel-Regierung, die vor allem dazu dienen soll, die lahmende Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen.
Das Bundesverfassungsgericht setzt für eine vollständige Streichung des Bürgergeldes aber enge Grenzen. Der Wegfall sei „auf Grundlage der derzeitigen Erkenntnisse mit den verfassungsrechtlichen Maßgaben nicht vereinbar“, hieß es in einem Urteil aus dem Jahr 2019. „Es liegen keine tragfähigen Erkenntnisse vor, aus denen sich ergibt, dass ein völliger Wegfall von existenzsichernden Leistungen geeignet wäre, das Ziel der Mitwirkung an der Überwindung der eigenen Hilfebedürftigkeit und letztlich der Aufnahme von Erwerbsarbeit zu fördern.“