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Wenn der Gang zum "Stillen Örtchen" zum Versicherungsfall wird

Wenn der Gang zum "Stillen Örtchen" zum Versicherungsfall wird

Wer von zuhause aus arbeitet, kann auf dem Weg zur Toilette auch mal einen Unfall erleiden. Spaniens Sozialgericht von Cáceres hat entschieden: Die Versicherung muss zahlen für den verunglückten Weg einer Arbeitnehmerin zum Stillen Örtchen.

Teresa Marcos, Arbeitsinspektorin der spanischen Sozialversicherung, betont: „Alle Arbeitnehmenden am Arbeitsplatz, ob in Telearbeit, im Büro oder an einem anderen Arbeitsplatz, haben das Recht, auf die Toilette zu gehen, und in dieser Situation kann es zu jeder Art von Sturz kommen.“

Die Versicherung muss nun den Arbeitsausfall der Frau zahlen. Eine Berufung beim Obersten Gerichtshof ist aber noch möglich.

In Deutschland hat das Bundesozialgericht in Kassel im Juni 2021 entschieden (Aktenzeichen: B 2 U 4/21 R): Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Home Office stehen auch auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Maßgeblich sei die "Handlungstendenz" hin zur beruflichen Tätigkeit, urteilte das Gericht.

Auch in Österreich gab es ähnlich lautende Urteile. In der Schweiz ist das Recht noch mehr auf der Seite der Arbeitnehmenden im Home Office. Hier ist etwa der Gang zur Toilette mitversichert.