Ist es Ruhestörung? - Darf man sonntags im Garten arbeiten? Das sagt das Gesetz
Gartenarbeit an Sonntagen ist ein heikles Thema. Schließlich möchte man niemanden stören, aber meistens ist unter der Woche zu wenig Zeit. Lesen Sie hier, was Sie an Sonn- und Feiertagen im Garten machen dürfen – und was nicht.
Endlich Wochenende – an diesen Tagen erledigen viele Menschen Dinge, die unter der Woche liegen geblieben sind. Dazu kommt noch, dass mögliche Helfer auch nur am Wochenende oder am Feiertag Zeit haben. Warum also nicht einfach den Sonntag oder Feiertag wählen, um den Garten auf Vordermann zu bringen?
Darf man am Sonntag im Garten arbeiten?
Der Sonntag ist auch rechtlich als allgemeiner Ruhetag eingestuft, an dem nicht gearbeitet werden soll. Diesem Grundsatz wird aber immer weniger Bedeutung beigemessen.
Heute arbeiten die Menschen oft auch am Wochenende und der Sonntag als Ruhetag ist nicht mehr so präsent wie noch vor 20 Jahren. Dennoch muss darauf geachtet werden, dass sonntags keine lautstarken Arbeiten durchgeführt werden. So dürfen sich etwa die Nachbarn nicht durch die Arbeit gestört fühlen.
Diese Arbeiten dürfen Sie sonntags im Garten machen
Es gilt somit, dass Sie alle Gartenarbeiten auch am Sonntag erledigen dürfen, die keinen Lärm verursachen.
Dazu zählt: Bäume ausschneiden, Unkraut jäten, Früchte ernten, düngen und Dekoartikel im Garten unterbringen.
Welche Gartenarbeit Sie sonntags nicht erledigen sollten
Da es am Wochenende darum geht, sich zu erholen, sollte aus Solidarität zur Nachbarschaft und auch aus ethischen Gründen keinen lautstarken Gartenarbeiten durchgeführt werden. Hierzu zählen:
Arbeiten mit einem Laubbläser: Dieser sollte sowieso nur selten eingesetzt werden, da dieser auch die Insekten auf dem Boden aufwirbelt und auch abtötet. Diese Insekten sind aber sehr nützlich für das Ökosystem. Falls es dennoch als nötig empfunden wird, verlegen Sie diese Aktivität am besten auf einen Wochentag.
Rasen mähen: Auch das sollten Sie sonntags nicht tun. Die Geräuschkulisse wird sicherlich bei vielen Nachbarn für Unmut sorgen, was bestimmt nicht in Ihrem Interesse ist. Es gilt am Sonntag, sich selbst und anderen Ruhe zu gönnen.
Pflanzenschutzmittel versprühen: Falls das überhaupt in Ihrem Garten ein Thema ist, sollten Sie es dennoch sonntags unterlassen. Dies zählt zu den Tätigkeiten, die relativ aufwändig sind und gewisser Gerätschaften bedürfen. Diese sind im Regelfall relativ laut.
Das Fällen von Bäumen oder Hecke schneiden ist ebenso nicht erlaubt, da dies ein gewisses Maß an Gerätschaften erfordert, die einen nicht unerheblichen Lärm verursachen.
Darf man an Feiertagen im Garten arbeiten?
Auch an gesetzlichen Feiertagen gibt es Einschränkungen bezüglich der Gartenarbeit, die je nach Land und Region variieren können. In einigen Ländern gelten an Feiertagen ähnliche Regeln wie an Sonntagen, während in anderen spezielle Regelungen gelten können.
In Deutschland gibt es keine bundesweit einheitlichen Gesetze bezüglich der Gartenarbeit an gesetzlichen Feiertagen. Die Regelungen variieren je nach Bundesland und sogar innerhalb einzelner Gemeinden. Bei Lärmschutzregelungen, sieht dies anders aus.
Allerdings gelten in den meisten Fällen die gleichen Einschränkungen wie an Sonntagen. Es bietet sich somit an, sich an den oben genannten erlaubten und verbotenen Arbeiten zu orientieren.
Gesetzliche Lärmschutzregelungen in Deutschland
In Deutschland und der EU bestehen verschiedene Gesetze und Richtlinien zum Lärmschutz, einschließlich der Geräte- und Maschinen-Lärmschutzverordnung. Diese Vorschriften sollen Geräusche wie die von Laubbläsern im Garten minimieren, um die Gesundheit der Anwohner zu schützen. Personen, die gegen diese Vorschriften verstoßen und unnötigen Lärm verursachen, können mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro belegt werden.
Gartenarbeiten mit Geräten wie Rasenmähern oder Hochdruckreinigern sind in Wohngebieten an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie werktags von 20 bis 7 Uhr untersagt, es sei denn, es handelt sich um leise Geräte, die keine Lärmbelästigung verursachen.
Besondere Aufmerksamkeit gilt lärmintensiven Geräten wie Laubbläsern, für die sonntags grundsätzlich ein Betriebsverbot besteht, insbesondere wenn sie nicht über das EU-Umweltzeichen und einen garantierten Schallleistungspegel verfügen, da sie unter anderem zu Hörschäden führen können.