Gastkommentar von Manuel Ostermann - Zahlen zeigen: Wir können Migration steuern und Kriminelle stoppen
Die Bundespolizei macht das Flutlicht an: Wer glaubt, dass unser Staat der Migrationskrise und damit auch der Kriminalität schutzlos ausgeliefert ist, sollte sich diese Zahlen anschauen.
Die Bundespolizei hat seit Einführung der Grenzkontrollen an allen deutschen Binnengrenzen vor einer Woche knapp 900 unerlaubte Einreisen festgestellt. Meine Kolleginnen und Kollegen haben dabei 640 Menschen zurückgewiesen und knapp 100 Migranten an einer unerlaubten Einreise an der Westgrenze gehindert. 17 Extremisten wurden festgestellt und 114 Haftbefehle vollstreckt.
Eine beeindruckende Feststellung durch die Bundespolizei und das in nur 5 Tagen, die Zahlen stammen vom Wochenende. Sie haben richtig gehört: in nicht einmal einer Woche!
Wir erleben die Effizienz der Bundespolizei und vor allen erleben wir eine erneute Bestätigung für die Notwendigkeit von Grenzkontrollen. Deutschland ist in der anhaltenden Migrationskrise ein ganz entscheidender Schlüssel für eine europäische Lösung dieser Krise.
Migration: Bisher hat Deutschland fast jede Person reingelassen
Bisher war es so, dass Deutschland fast schon blindlings jede Person reingelassen und aufgenommen und sich als moralische Festung Europas aufgespielt hat. Mit fatalen Folgen für unser Land.
Längst ist es nicht nur statistisch untermauert und immer mehr Menschen in Deutschland bekommen es jeden Tag zu spüren: Die Migrationskrise wird zunehmend zu einer Kriminalitätskrise und führt Teile unserer Infrastruktur nahe an den Kollaps.
Deshalb ist es unabdingbar, dass wir nationale Maßnahmen installieren, sodass Deutschland Entlastung findet. Ich möchte die Notwendigkeit von Grenzkontrollen nicht noch weiter betrachten, da die Zahlen eine eindrucksvolle Sprache sprechen.
Vielmehr möchte ich einen Ausblick geben, was jetzt noch passieren muss und warum das Schengen-Abkommen aktuell gescheitert ist. Die Bundesregierung hat sich viel zu lange gegen flächendeckende Grenzkontrollen entschieden. Fakt ist, dass durch die Einführung der Grenzkontrollen die Grenzen bei der EU „notifiziert“ wurden und die Bundespolizei somit Grenzbehörde geworden ist.
Ab jetzt gilt hier nationales Recht
Ab jetzt gilt hier nationales Recht. Es wird also die Grenzkontrolle nachgeholt, welche an der EU-Außengrenze offenkundig nicht erfolgte. Jetzt sind Artikel 16 a GG und das Asylgesetz maßgeblich und definieren die Maßnahmen an den Grenzen.
Die Bundesinnenministerin hat zwar die Grenzen notifiziert, aber eine konsequente Anwendung von nationalen Rechtsvorschriften kommt für diese Bundesregierung noch immer nicht infrage. Die Bundespolizei darf aktuell aus genau zwei Gründen zurückweisen: Entweder stellt der Migrant keinen Asylantrag oder er ist mit einer Wiedereinreisperre belegt, sodass der Antrag auf Asyl offenkundig unzulässig ist.
Für alle anderen Personen gilt nach wie vor: Stellen sie einen Asylantrag, dürfen sie auch einreisen. Zu Unrecht, denn unsere nationalen Rechtsvorschriften sprechen eine klare Sprache. An einer deutschen Binnengrenze können, sollten und müssten wir jedes Asylbegehren ablehnen und die Person zurückweisen, weil dieser offenkundig unzulässig ist.
Auf andere Art formuliert: Es kann überhaupt keinen legitimen Antrag an einer deutschen Binnengrenze geben. Artikel 16a (2) GG ist hier maßgeblich. Der nämlich legt fest: Ein Asylantrag ist nur für Personen zulässig, die nicht aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem sicheren Drittstaat einreisen. Das ist faktisch nur über einen Flughafen oder Seehafen möglich. In keinem Fall aber über eine Binnengrenze.
Bundesregierung muss jetzt die breite Mehrheit im Parlament nutzen
Zudem ist es wichtig zu erwähnen, dass die Person bei einer Zurückweisung oder aber Zurückschiebung noch gar nicht eingereist ist und sich somit nicht auf deutschem Hoheitsgebiet befindet. Das wird in der Frage von Schengen noch relevant.
Die Bundesregierung muss jetzt die breite Mehrheit im Parlament nutzen und die Weichen für eine Krisenfestigkeit in der Migrationskrise stellen. Das würde die Bundesregierung machen, wenn sie der Bundespolizei mehr Kompetenz in der Sache geben würde.
Konkret geht es darum, im örtlichen Zuständigkeitsbereich die Bundespolizei gesetzlich zur dauerhaften Grenzbehörde zu machen. Somit wäre die Debatte um Grenzkontrollen und die Debatte im Umgang mit vollziehbar ausreisepflichtigen Migranten im Inland obsolet. Weiter muss das Asylgesetz um eine klare Regelung für folgende Frage ergänzt werden: Wann dürfen wir Migranten trotz eines Asylantrags zurückweisen?
Der Innenausschuss wird sich im Rahmen einer Sachverständigenanhörung genau mit diesem Thema befassen und wir werden mit unserem Vorsitzenden Heiko Teggatz nochmal sehr eindringlich auf diese erforderliche Kompetenzerweiterung hinweisen. Es hätte auch den entscheidenden Vorteil, dass wir bundeseigene Abschiebehaftplätze installieren und Personen dort bis zu 6 Monaten festhalten könnten.
Bundesregierung lässt Bundespolizei beinahe finanziell ausbluten
Dieser Schritt ist notwendig, um eine Abschiebeoffensive realisieren zu können, denn derzeit ist das schlicht unmöglich, nicht zuletzt, weil die Länder überhaupt keine Kapazitäten haben. Wir müssen selbstverständlich im Verantwortungsbereich des Bundes auch dafür sorgen, dass die Bundespolizei finanziell auf soliden Füßen steht, was aktuell nicht der Fall ist.
Im Gegenteil, diese Bundesregierung lässt die Bundespolizei beinahe finanziell ausbluten, was massive Auswirkungen auf die größte Sicherheitsbehörde Deutschlands hat. Wir müssen und dürfen aber bei aller nationaler Verantwortung nicht den Blick auf Europa verlieren.
Diese Krise ist eine auf Dauer angelegte Krise und wird am Ende nur europäisch zu lösen sein. Leider machen seit nunmehr Jahren die Schengen-Vertragspartner ihre Hausaufgaben nicht richtig oder gar nicht. Es wäre ansonsten schlicht ein Akt der Unmöglichkeit, dass weit über 100.000 Migranten nicht registriert wurden, wenn diese an einer deutschen Binnengrenze stehen.
Kann nicht sein, dass Migranten über sichere Drittstaaten quer durch EU reisen
Ebenso kann es nicht sein, dass Hunderttausende Migranten über sichere Drittstaaten quer durch die Europäische Union reisen, um dann einen Asylantrag an einer deutschen Binnengrenze zu stellen. Diese beiden Fakten zeigen eindrucksvoll das vorläufige Scheitern von Schengen.
Kurzum - es gibt keine einheitliche europäische Haltung und schon gar keine Solidarität im Umgang mit der Migrationskrise. Wir sehen also eine Komplexität von Problemen in dieser Frage.
Am Ende müssen wir also festhalten, dass wir vor einem globalen Problem stehen, was Deutschland vorläufig nur national lösen kann und auch muss. Die Bundespolizei steht bereit! Wir können Sicherheit - die Bundesregierung muss uns nur endlich unseren Job machen lassen