Gauck unterschreibt Tarifeinheitsgesetz

Mitglieder der Lokführergewerkschaft GDL demonstrieren vor dem Hauptbahnhof in Berlin. Foto: Rainer Jensen/Archiv

Bundespräsident Joachim Gauck hat das Tarifeinheitsgesetz unterzeichnet. Das teilte eine Sprecherin des Präsidialamts auf Anfrage in Berlin mit. Mit der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz in Kraft.

Deutschland kehrt damit zum Prinzip «Ein Betrieb - ein Tarifvertrag» zurück. Die Macht kleiner Spartengewerkschaften soll eingedämmt werden. Wenn zwei Gewerkschaften in einem Betrieb dieselben Arbeitnehmergruppen vertreten, gilt nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in dem Betrieb. Die Neuregelungen greifen nicht für Tarifverträge, die am Tag nach der Verkündung bereits gelten.

Unter anderem der Beamtenbund dbb und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund hatten angekündigt, Verfassungsklage gegen das Gesetz zu erheben. Sie argumentieren, das Streikrecht werde faktisch ausgehöhlt. Das Bundesarbeitsgericht hatte eine frühere Regelung zur Tarifeinheit im Juni 2010 gekippt.

Gesetzentwurf

BMAS zu Tarifeinheitsgesetz

Bundesarbeitsgericht zu Tarifeinheit 2010

Arbeitgeber zu Tarifeinheit

Marburger Bund zu Tarifeinheit

Verdi zum Tarifeinheitsgesetz

Allgemeinverbindliche Tarifverträge