Kann sonst gefährlich werden: Wann Sie auf dem Standstreifen fahren dürfen

Auf dem Standstreifen zu fahren ist nicht erlaubt, und das aus gutem Grund. In Ausnahmefällen drückt die Polizei aber ein Auge zu und verlangt kein Bußgeld.

Man sieht es vor allem bei Stau sehr häufig: Immer wieder kürzen Autofahrer auf dem Seitenstreifen ab, um die nächste Ausfahrt schneller zu erreichen. Das geht oft so weit, dass sich regelrechte Kolonnen bilden – das ist nicht nur verpönt, sondern wird auch geahndet.

Wer den Seitenstreifen befährt, um schneller voranzukommen, der muss laut Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld von 75 Euro sowie einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Kommt es zu einer Behinderung oder einem Unfall, sind es sogar 90 beziehungsweise 110 Euro.

Doch es gibt auch eine Ausnahme, in denen das Befahren des Seitenstreifens geduldet wird.

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Ausnahmefall: Standstreifen trotzdem befahren

Seitenstreifen ohne Bußgeld
Seitenstreifen ohne Bußgeld

Manchmal ist es einfach sicherer, den Seitenstreifen zu benutzen. Das ist etwa dann der Fall, wenn Sie sich beim Auffahren auf die Autobahn nicht rechtzeitig in den fließenden Verkehr einfädeln können.

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) hat der fließende Verkehr immer Vorfahrt. Sie sollten daher niemals das Einfädeln erzwingen, um die anderen Verkehrsteilnehmer nicht zum Gefahrenbremsungen oder Ausweichmanövern zu bringen.

Doch auch eine Vollbremsung auf dem Beschleunigungsstreifen, wie es die StVO eigentlich vorschreibt, ist nicht immer die beste Lösung – insbesondere dann, wenn hinter Ihnen ebenfalls Fahrzeuge einfädeln wollen.

Auf Seitenstreifen weiterfahren wird geduldet

Seitenstreifen befahren
Seitenstreifen befahren

Das kann in der Praxis schnell zu Auffahrunfällen führen, da die PKW auf dem Beschleunigungsstreifen ihr Tempo gerade stark erhöhen. Außerdem müssten Sie dann quasi aus dem Stand in den fließenden Verkehr einfädeln, was je nach PKW und Verkehrsdichte kaum zu bewältigen ist.

Wenn Sie also in solch einer Situation sind, dann sollten Sie lieber auf dem Seitenstreifen weiterfahren und sich bei einer passenden Lücke in den fließenden Verkehr einordnen. Die Polizei drückt hierbei ein Auge zu und ein Bußgeld ist sehr unwahrscheinlich.

Dies bestätigte auch Polizeihauptkommissar Manfred Schmidt der Autobahnpolizei Ingolstadt gegenüber dem Bayrischen Rundfunk. "Da muss man dann natürlich zur Gefahrenabwehr anders reagieren - weiterfahren und versuchen, einen gefahrlosen Spurwechsel durchzuführen."

Wenn es keinen Seitenstreifen gibt, dann müssen Sie zwangsweise rechtzeitig vor Ende des Beschleunigungsstreifens bremsen.


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