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Gefeuert, weil er keine Dauer-Partys im Job feiern wollte: Jetzt kassiert ein Gericht die Kündigung eines Mannes aus Frankreich

Ein Mitarbeiter wollte nicht entsprechend der Party-Kultur seiner Firma leben – und wurde dafür gefeuert. - Copyright: Scott E Barbour via Getty Images
Ein Mitarbeiter wollte nicht entsprechend der Party-Kultur seiner Firma leben – und wurde dafür gefeuert. - Copyright: Scott E Barbour via Getty Images

Stellt euch vor, euer Arbeitgeber fordert euch dazu auf, regelmäßig an ausschweifenden Partys und Exzessen teilzunehmen. Wer nicht mitmacht, ist ein Spielverderber und dem wird gekündigt. Klingt absurd, ist aber genau so in Frankreich bei einer Beratungsfirma passiert. Dem gekündigten Mitarbeiter stehen nach der Entscheidung eines Gerichts jetzt mindestens 3000 Euro Schadensersatz zu.

Der Kläger, im Prozess mit T. abgekürzt, arbeitete bei der Pariser Beratungsfirma Cubik Partners. Das Unternehmen ist berüchtigt für seine etwas lockerere Arbeitsatmosphäre und Dauer-Partys. Der ehemalige Mitarbeiter T. weigerte sich daran teilzunehmen. Er wurde nach vier Jahren gefeuert. Die Gründe: T. sei langweilig, "beruflich unzugänglich" und verkörpere nicht die "Party-Atmosphäre" beim Unternehmen, das berichtet der "Spiegel".

Ein französisches Gericht kam jetzt zu der Erkenntnis: Die Firma habe Mitarbeiter dazu gezwungen, "an Seminaren und Drinks am Ende der Woche teilzunehmen, die häufig in übermäßigem Alkoholkonsum endeten." Sexuelle Handlungen und Mobbing seien keine Seltenheit gewesen, wie auch die "New York Post" zu dem Fall berichtet.

Der Pariser Kassationshof gab daher dem Kläger recht. Seine Entlassung sei zu weit gegangen, lautete es in der Urteilsbegründung: Die "Spaßkultur" der Beratungsfirma habe demnach sein "Grundrecht auf Würde und Achtung des Privatlebens" verletzt. Da die Kündigung nicht rechtmäßig war, muss die Firma dem Kläger T. 3000 Euro Schadensersatz zahlen. Über die Forderung des Klägers, 461.000 Euro von der Firma zu erhalten, wird das Gericht später entscheiden, berichtet der "Spiegel".

kh