Nutzen Sie das Deutschlandticket? Dann sollten Sie Ihr Girokonto überprüfen

Kriminelle verkaufen aktuell geklaute Deutschlandtickets. Wir erklären, was Sie tun können, wenn Sie betroffen sind.

Mit Bus und Bahn quer durchs Land fahren, ohne sich in Unkosten zu stürzen: Das geht seit mehr als eineinhalb Jahren mit dem Deutschlandticket. Laut dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) nutzen aktuell rund 11,2 Millionen Menschen das Angebot.

Wie der "WDR" berichtet, wird im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket allerdings Betrug im großen Stil betrieben. Auf verschiedenen Webseiten oder über Messenger-Dienste wie Telegram bieten Kriminelle demnach vergünstigte Fahrscheine an.

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Betrüger stehlen IBAN-Daten und kaufen damit Deutschlandtickets

Das Deutschlandticket ist beliebt.
Das Deutschlandticket ist beliebt.

Das Perfide: Die dort verkauften Deutschlandtickets funktionieren tatsächlich, wurden aber mit den IBAN-Daten anderer Personen bezahlt. Betrüger besorgen sich solche Informationen meist im Darknet.

Allein in NRW gibt es dem WDR zufolge rund 10.000 solcher Betrugsfälle. Das Vorgehen der Betrüger ist, so wird es in dem Beitrag erklärt, wahrscheinlich auch deshalb so erfolgreich, weil das Deutschlandticket per Sepa-Lastschriftverfahren bezahlt werden kann.

Die Verkehrsbetriebe müssen nicht kontrollieren, ob der Kontoinhaber auch der Besteller des Tickets ist. Wie der "MDR" im Sommer dieses Jahres berichtete, gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Überprüfung.

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So können sich Verbraucher vor dem Betrug schützen

Um sich vor betrügerischen Abbuchungen zu schützen, sollten Nutzer ihre Konten im Blick behalten. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt empfiehlt in einem Beitrag, jeden Umsatz auf dem Girokonto genau zu prüfen und sich den Verwendungszweck anzuschauen.

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Am Ende sind Betroffene nämlich nicht schutzlos ausgeliefert. Lastschriften lassen sich acht Wochen lang zurückbuchen, ohne Angabe von Gründen.

Die Frist beginnt ab dem Tag, an dem die Buchung das Konto belastet. Bei nicht-autorisierten Abbuchungen - also solchen, für die ein Verbraucher keine Ermächtigung erteilt hat - sind es sogar 13 Monate.

Die Polizei warnt vor sogenannten "Rip Deals". Was das ist, haben wir hier genauer erklärt.

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