Geldverschwendung bei Zahnspangen?

Haben Eltern Zweifel, ob eine Zahnspange für ihr Kind wirklich sinnvoll ist, sollten sie sich von einem anderen Kieferorthopäden eine Zweitmeinung einholen. Foto: Franziska Gabbert
Haben Eltern Zweifel, ob eine Zahnspange für ihr Kind wirklich sinnvoll ist, sollten sie sich von einem anderen Kieferorthopäden eine Zweitmeinung einholen. Foto: Franziska Gabbert

Hunderttausende Kinder und Jugendliche tragen eine Zahnspange - damit schiefe Zähne wieder gerade gerückt werden. Doch wie oft sind die Behandlungen auch erfolgreich? Der Bundesrechnungshof zweifelt an dem Nutzen.

Berlin (dpa) - Für kieferorthopädische Behandlungen wenden die Krankenkassen pro Jahr mehr als eine Milliarde Euro auf - doch der medizinische Nutzen sei nur unzureichend erforscht, kritisiert nun der Bundesrechnungshof.

Der Rechnungshof moniert, dass dem Gesundheitsministerium und den Krankenkassen bei kieferorthopädischen Behandlungen wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse über Wirkung und Nutzen fehlten. Zudem hätten sie keinen Überblick, mit welchen kieferorthopädischen Leistungen die Bevölkerung konkret versorgt werde. Es fehlten bundesweite Daten, zum Beispiel über Art, Dauer und Erfolg der Behandlung oder der zugrundeliegenden Diagnosen. Hinweisen auf diesen Missstand sei das Ministerium seit Jahren nicht nachgegangen. «Auch im Sinne der Patienten ist zu klären, welche Leistungen zu Behandlungserfolgen führen», sagte Rechnungshof-Präsident Kay Scheller. In anderen Leistungsbereichen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müsse der Nutzen einer Therapie wissenschaftlich bestätigt sein. «Das sollte auch bei kieferorthopädischen Behandlungen der Fall sein.»

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wies die Vorwürfe im Grundsatz zurück - sieht aber trotzdem Verbesserungsbedarf. «Die Leistungen müssen dem GKV-Prinzip entsprechend ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten», sagte eine Sprecherin. Die Krankenkassen übernähmen die Kosten nur für Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren. Und dies unter bestimmten Voraussetzungen - wenn die Patienten ausgeprägte Zahnfehlstellungen und Kieferanomalien hätten, deren Korrektur aus medizinischen Gründen notwendig beziehungsweise dringend erforderlich erscheine.

Die Zahl der auf Kassenkosten behandelten Patienten sank den Angaben zufolge in den vergangenen Jahren deutlich. Dies sei auch das Ziel eines 2002 eingeführten neuen Einteilungsschemas gewesen, mit dem nötige von nicht klar nötigen Behandlungen unterschieden werden sollen. Von 2001 bis 2015 ging die Fallzahl in der Kieferorthopädie von 1,23 Millionen um fast 50 Prozent auf 618 000 zurück. Die Zahl der 10- bis 16-Jährigen sank dagegen nur um 20 Prozent. Man könne davon ausgehen, dass sich weniger als 60 Prozent eines Jahrgangs in kieferorthopädischer Behandlung befindet, sagte die Sprecherin.

Trotzdem gaben die Kassen nur etwas weniger dafür aus - die entsprechenden Ausgaben sanken von 1,12 Milliarden Euro 2001 auf 1,07 Milliarden 2015. Das sei auf die allgemeine Kostensteigerung zurückzuführen, auf einen gestiegenen Anteil schwieriger Fälle und auf längere Behandlungen. Dennoch fordert der Kassenverband eine Bewertung des Nutzens der Kieferbehandlungen. Die Sprecherin verwies auf frühere Diskussionen, nach denen nur bei zehn Prozent der Kinder tatsächlich eine Behandlung angezeigt sei. Das für solche Bewertungen zuständige Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen sollte im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kassen und Kliniken, des höchsten Entscheidungsgremiums im Gesundheitswesens, eine solche Nutzenbewertung vornehmen.

Zahnspange fürs Kind: Im Zweifel Zweitmeinung einholen

Sind Eltern unsicher, ob das Kind wirklich eine Zahnspange braucht, können sie einen weiteren Termin bei einem anderen Kieferorthopäden vereinbaren. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in der Broschüre «Kieferorthopädie bei Kindern» hin. Je mehr Informationen die Beteiligten hätten, desto leichter falle die Entscheidung für oder gegen eine Behandlung. Auch in welcher Form - mit herausnehmbarer oder fester Zahnspange - behandelt werden soll, wird so im Idealfall klarer.

Gilt die Behandlung als medizinisch notwendig, übernimmt die Krankenkasse beim ersten Kind zunächst 80 Prozent der Kosten. 20 Prozent schießen die Eltern vor. Diese werden bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet. Beim zweiten Kind zahlt die Kasse sofort 90 Prozent.

Gar nicht erstattet werden private Zusatzleistungen wie beispielsweise zahnfarbene Brackets, Titanbögen oder spezielle Versiegelungen. Oftmals sei der Nutzen dieser Leistungen nicht erwiesen, erläutern die Verbraucherschützer. Eltern sollten sich nicht drängen lassen, solche Angebote anzunehmen, sondern in Ruhe darüber nachdenken. Der Zahnarzt darf eine Behandlung nicht davon abhängig machen, ob Zusatzleistungen gebucht werden oder nicht.