Gemeine Masche: Teurer Energievertrag per SMS untergeschoben
Verbraucherschützer warnen vor einer Methode, bei der Energieverträge per SMS bestätigt werden sollen – das kann sich als eine gemeine Kostenfalle entpuppen.
Energieverträge sind nur dann rechtsverbindlich, wenn beide Parteien schriftlich zustimmen. Manche Versorger versuchen jedoch, diese Regel mit neuen Tricks zu umgehen.
So berichten Verbraucher, dass sie nach einem Werbeanruf eine SMS erhalten haben, in der sie über einen Link den Anbieterwechsel bestätigen sollen. Hier erfahren Sie, wie Sie sich gegen solche Methoden wehren können.
So gehen die aufdringlichen Vertreter vor
Die Anrufer geben sich häufig als Vertreter von Institutionen wie der Verbraucherzentrale, der Bundesnetzagentur oder des örtlichen Energieversorgers aus, um Vertrauen zu gewinnen. Ziel ist es, an persönliche Daten wie
Zählernummer
Name
Adresse
zu gelangen, um einen Anbieterwechsel ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis einzuleiten. Da ein Energievertrag jedoch schriftlich bestätigt werden muss, haben diese Anbieter einen neuen Weg gefunden:
Während oder nach dem Telefonat erhalten die betroffenen Kunden eine SMS mit einem Link. Vielen ist nicht bewusst, dass sie mit dem Anklicken des Links möglicherweise einem Vertragsabschluss zustimmen.
Manche wollen nur die Tarifdetails einsehen, andere fühlen sich nach der elektronischen Unterschrift getäuscht, weil sie nicht wussten, dass es sich um einen verbindlichen Vertrag handelt.
Das bloße Anklicken eines Links reicht rechtlich nicht aus, um einen Vertrag abzuschließen. Wenn Sie jedoch auf einer Seite landen, auf der Sie ein Vertragsformular ausfüllen und elektronisch unterschreiben müssen, kann dies als wirksamer Vertragsabschluss gewertet werden.
In jedem Fall muss der Anbieter Sie über Ihr Widerrufsrecht informieren. Manche Anbieter behaupten fälschlicherweise, es gäbe kein Widerrufsrecht. Das ist falsch! Es beträgt grundsätzlich 14 Tage nach Vertragsabschluss. Wird nicht ordnungsgemäß belehrt, verlängert sich die Widerrufsfrist auf ein Jahr und 14 Tage.
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Mit dem Anrufschutz von CHIP und Tellows erkennen Sie unerwünschte Anrufer und vermeiden Werbespam am Handy.
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Energievertrag am Handy unterschrieben: Das können Sie tun
Präventive Maßnahmen:
Vermeiden Sie Werbeanrufe: Seien Sie generell vorsichtig bei unerwünschten Werbeanrufen, denn oft werden am Telefon vermeintlich günstige Tarife versprochen, die später nicht im Vertrag stehen. Lieber einfach auflegen. Einige Nummern lassen sich auch mit dem CHIP Anrufschutz blockieren.
Keine unüberlegten Klicks: Klicken Sie nicht leichtfertig auf Links in SMS-Nachrichten - solche Nachrichten können auch auf betrügerische Seiten führen.
Nichts auf dem Smartphone unterschreiben: Vertragsinhalte lassen sich auf dem Handy nur schwer überprüfen. Unterschreiben Sie daher keine Verträge elektronisch.
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Mit dem Musterbrief E6 der Verbraucherzentrale können Sie einen Nachweis über den angeblichen Vertragsabschluss anfordern, wenn Ihnen ein Energieliefervertrag untergejubelt wurde.
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Wenn der Vertrag schon unterschrieben ist:
Vertrag sofort anfechten: Wurde Ihnen ein Vertrag auf diese Weise untergeschoben, sollten Sie den Abschluss sofort anfechten und vorsorglich widerrufen. Dafür können Sie den Musterbrief E6 der Verbraucherzentrale nutzen.
Verlangen Sie Beweise: Verlangen Sie vom Anbieter einen schriftlichen Nachweis über den Vertragsabschluss und die korrekte Widerrufsbelehrung.
Beweise sichern: Wenn Sie versehentlich einen Vertrag abgeschlossen haben, machen Sie Screenshots der Vertragsseite, da die Dokumente oft nicht automatisch verschickt werden. Dokumentieren Sie den gesamten Vorgang, damit Sie sich später dagegen wehren können.
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