Detail macht Bußgeldbescheid anfechtbar: Warum sich genaues hinschauen oft lohnt
Einen Bußgeldbescheid findet niemand gerne im Briefkasten vor. Warum Sie diesen immer genauestens prüfen sollten, macht ein aktuelles Gerichtsurteil deutlich.
Bei einem Bußgeldbescheid für eine Verkehrswidrigkeit muss der Tatort so genau beschrieben werden, dass der Verstoß für den Betroffenen eindeutig ist.
Sind die Angaben falsch oder nicht genau genug, kann ein Bußgeldbescheid auch unwirksam sein. Darauf weist der ADAC vor dem Hintergrund eines aktuellen Gerichtsurteils hin. Wir erklären, worauf Sie achten sollten.
Bußgeldbescheid: Tatort muss genau angegeben werden
Im konkreten Fall geht es um einen Autofahrer, der auf der A9 mit 35 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit von 60 km/h unterwegs war. Der Mann erhielt einen Bußgeldbescheid über 250 Euro, in dem der Tatort mit "BAB 9, Schkeuditzer Kreuz, Tangente München-Berlin" angegeben wurde.
Das Problem: Diese Tangente gibt es dort gar nicht. Der Autofahrer legte daher Einspruch ein, da die Angaben seiner Ansicht nach zu ungenau sein. Das zuständige Amtsgericht Eilenburg gab dem Autofahrer allerdings nicht recht. Der Bescheid sei zwar missverständlich, aber ausreichend konkret gewesen. (Urteil vom 15.2.2024, Az.: 8 OWi 501 Js 55734/23).
Der Fahrer musste das Bußgeld also bezahlen, doch aus dem Urteil geht auch hervor, dass ein Bescheid unwirksam sein kann, wenn der Tatort nicht genau genug angegeben ist. Von Bedeutung sind dabei laut dem Urteil die weiteren Angaben, also Datum, Uhrzeit und die Nennung des entsprechenden Autobahnkreuzes.
Diese Angaben sind in diesem Fall ausreichend konkret gewesen, um den Betroffenen über Vorwurf und Tatort zu informieren, entschied das Gericht. In anderen Fällen, in denen die Angaben zum Tatort nicht eindeutig sind, könnte ein Bußgeldbescheid hingegen unwirksam sein. Das Urteil unterstreicht also, wie wichtig es ist, Bußgeldbescheide genau zu prüfen und bei Unklarheiten Einspruch einzulegen.
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