Gericht bestätigt: Bürgermeisterwahl im niedersächsischen Bad Gandersheim ungültig

Die umstrittene Bürgermeisterwahl in der niedersächsischen Stadt Bad Gandersheim muss wiederholt werden. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg bestätigte ein vorheriges Urteil des Göttinger Verwaltungsgerichts, das dadurch rechtskräftig wurde. (INA FASSBENDER)
Die umstrittene Bürgermeisterwahl in der niedersächsischen Stadt Bad Gandersheim muss wiederholt werden. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg bestätigte ein vorheriges Urteil des Göttinger Verwaltungsgerichts, das dadurch rechtskräftig wurde. (INA FASSBENDER) (INA FASSBENDER/AFP/AFP)

Die umstrittene Bürgermeisterwahl in der niedersächsischen Stadt Bad Gandersheim muss wiederholt werden. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg bestätigte nach Angaben vom Mittwoch ein vorheriges Urteil des Göttinger Verwaltungsgerichts, das dadurch rechtskräftig wurde. Die amtierende Bürgermeisterin Franziska Schwarz (SPD) hatte demnach ihr Amt für Wahlkampfzwecke missbraucht.

Das Verwaltungsgericht gab im Februar der Klage des in der Stichwahl mit 42,7 Prozent zu 57,3 Prozent unterlegenen CDU-Herausforderers Timo Dröge statt und verpflichtete die Stadt, die Bürgermeisterwahl aus dem September 2021 samt Stichwahl für ungültig zu erklären. Mit ihren sogenannten Gesprächen über den Gartenzaun in allen 15 Ortschaften von Bad Gandersheim, die unmittelbar vor der Wahl stattgefunden hatten, habe die Bürgermeisterin ihr Neutralitätsgebot im Wahlkampf verletzt.

Schwarz hätte die Ortstermine als Wahlkämpferin machen dürfen, befand das Verwaltungsgericht. Sie habe die Termine aber als Bürgermeisterin wahrgenommen und damit ihr Amt zur Beeinflussung des Wählerwillens ausgenutzt. So seien sämtliche Termine ohne Anlass in die Wochen vor die Wahl gelegt und Wahlkampfthemen angesprochen worden. Das Wahlergebnis sei möglicherweise entscheidend beeinflusst worden.

Gegen die Entscheidung wandten sich sowohl der Stadtrat als auch die wiedergewählte Bürgermeisterin Schwarz selbst an das Oberverwaltungsgericht und beantragten, die Berufung zuzulassen. Das lehnte das Lüneburger Gericht aber nun ab. Es bestätigte, dass die Bürgermeisterin die Neutralitätspflicht für kommunale Amtsträger im Wahlkampf nicht eingehalten habe.

Für die Gespräche habe es keinen konkreten Anlass gegeben, führte das Oberverwaltungsgericht aus. In diesen Terminen, die von Medien begleitet worden seien, habe sie für ihre Wiederwahl geworben und den Eindruck erweckt, sie interessiere sich für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und werde diese auch künftig angehen.

Es sei möglich, dass ihr im Wahlkampf unzulässiges Verhalten das Wahlergebnis entscheidend beeinflusst habe. Absolute Gewissheit darüber könne es nicht geben, und das sei hier auch nicht notwendig, erklärte das Gericht. Sein Beschluss kann nicht mehr angefochten werden.

smb/cfm