Wegen einer Wohnung: Haftbefehl gegen Jette Joop erlassen
Justiz-Aufregung um Jette Joop: Gegen die Designerin wurde laut eines Gerichtssprechers ein Erzwingungshaftbefehl erlassen. Der Grund ist eigentlich ziemlich banal.
Die Tochter von Wolfgang Joop steckt wohl ganz schön im Schlamassel, wenn man sich die Forderungen gegen sie anschaut: Ein Kostenerstattungsverfahren wuchs sich zu einer Zwangsvollstreckung aus. Nachdem Jette Joop aber angeblich keiner der Forderungen nachgekommen sei, kam es jetzt wohl am 10. August sogar zu einem Haftbefehl. Das bestätigte das Amtsgericht Hamburg gegenüber “t-online.de”. Was genau war da denn los?
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Mit einer Wohnung fing alles an
Stein des Anstoßes war laut der “Bild”-Zeitung eine Berliner Wohnung, für die die Designerin angeblich weder Miete noch Kaution gezahlt hatte. Die Angelegenheit wurde zwar 2019 mit einem Vergleich der Parteien geregelt, doch Joop sei bisher noch nicht für die Verfahrenskosten, die angeblich von ihr zu begleichen sind, aufgekommen. Der Vermieter stellte eine Kostenerstattungsforderung am Berliner Amtsgericht, die noch immer offen ist. Schließlich wurde der Betrag zur Zwangsvollstreckung eingeleitet. Soviel also dazu.
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Von der Zwangsvollstreckung zum Haftbefehl
Doch das Ganze eskalierte noch weiter: Da Joop laut Medienberichten im Zuge der Zwangsvollstreckung keine Vermögensauskunft abgegeben hatte und auch zu einem Termin mit einer Gerichtsvollzieherin nicht erschienen war, erwirkte der Gläubiger schließlich einen Haftbefehl. Der Begriff Erzwingungshaft rührt daher, dass damit einzig und allein die Vermögensauskunft erzwungen werden soll. Falls man eine solche absitzen muss, kommt man sofort wieder frei, sobald die Vermögensauskunft abgegeben wird.
“Es ist mir ein Rätsel, wie man als prominenter Mensch wegen eines geringen Betrags bereit ist, in den Knast zu müssen”, sagte der Anwalt des Vermieters, der sich beim Abschluss des Mietvertrages mit Joop auf den “prominenten Namen seiner Mieterin und finanzielle Zusagen verlassen” habe.
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