Prospektwerbung war "dreiste Lüge": Gericht urteilt jetzt gegen Netto
Nach einer Klage von Verbraucherschützern hat das Oberlandesgericht Nürnberg eine Prospektwerbung von Netto als "dreiste Lüge" eingestuft.
Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat entschieden, dass eine Werbekampagne des Discounters Netto Marken-Discount für Ostersüßwaren irreführend war, wie die "Lebensmittel Zeitung" berichtet. Am 23. Juli urteilte das Gericht zugunsten der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die gegen die Werbung Klage eingereicht hatte.
Netto hatte im März 2023 mit einem Rabatt von 20 Prozent auf "alle Ostersüßwaren" ab einem Einkaufswert von fünf Euro geworben. Eine kleine Fußnote auf dem Werbeflyer schloss jedoch bestimmte Marken und Ganzjahressüßwaren vom Rabatt aus. Während das Landgericht Amberg in der ersten Instanz Netto noch teilweise zustimmte, widersprach das Oberlandesgericht dieser Entscheidung nun.
Gericht folgt Argumentation von Netto bei Prospektwerbungen nicht
Das Oberlandesgericht Nürnberg kam zu dem Schluss, dass die Werbeaussage "20 Prozent auf alle Ostersüßwaren" irreführend und eindeutig falsch war. Das Gericht stellte klar, dass solch eine allgemeine Aussage nicht durch eine Fußnote abgeschwächt werden kann. Kunden dürfen darauf vertrauen, dass alle beworbenen Artikel tatsächlich preisreduziert sind, was in diesem Fall jedoch nicht zutraf.
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"Verbraucher würden die Fußnote bemerken und verstehen"
Netto argumentierte vor Gericht, dass Verbraucher die Fußnote bemerken und verstehen würden. Das Oberlandesgericht bezeichnete dies aber weiterhin als "dreiste Lüge" und führte an, dass eine derart irreführende Werbung leicht hätte vermieden werden können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Netto hat noch keine weiteren Stellungnahmen abgegeben.
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