Gericht: Falscher Psychotherapeut erhält trotz zufriedener Patienten kein Honorar

Ein falscher Psychotherapeut erhält kein Honorar - auch dann nicht, wenn seine Patienten mit seiner Arbeit zufrieden waren. Auf die Frage, ob er entsprechendes Fachwissen besaß, komme es auch nicht an, teilte das Sozialgericht Berlin mit. (LOIC VENANCE)
Ein falscher Psychotherapeut erhält kein Honorar - auch dann nicht, wenn seine Patienten mit seiner Arbeit zufrieden waren. Auf die Frage, ob er entsprechendes Fachwissen besaß, komme es auch nicht an, teilte das Sozialgericht Berlin mit. (LOIC VENANCE) (LOIC VENANCE/AFP/AFP)

Ein falscher Psychotherapeut aus Berlin erhält kein Honorar - auch dann nicht, wenn seine Patienten mit seiner Arbeit zufrieden waren. Auf die Frage, ob er entsprechendes Fachwissen besaß oder seine Patienten zufrieden waren, komme es nicht an, teilte das Sozialgericht Berlin am Donnerstag mit. Er habe vorsätzlich gehandelt. (Az.: S 143 KR 853/22)

Das Amtsgericht Mannheim hatte den mittlerweile in Berlin wohnenden Mann 2018 wegen Urkundenfälschung, Missbrauchs von Titeln und Betrugs verurteilt. Gegen Geld hatte er sich gefälschte Diplome, einen Doktortitel und Abschlüsse verschafft. So erhielt er die Zulassung als Psychotherapeut für Kinder und Jugendliche in Baden-Württemberg. Die Kassenärztliche Vereinigung zahlte ihm Honorare in Höhe von 110.000 Euro.

Nachdem die Fälschung aufgeflogen war, forderten die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenkasse AOK Niedersachsen das Honorar zurück. Dies lehnte der Mann jedoch ab, weil er aufgrund mehrerer Fortbildungen Fachwissen erlangt habe und seine Patienten zufrieden gewesen seien.

Die Krankenkasse klagte schließlich vor dem Sozialgericht Berlin, damit die Forderung zum mittlerweile laufenden Insolvenzverfahren über das Vermögen des Manns hinzugefügt wird. Das Gericht gab der Krankenkasse nun Recht. Der Mann hatte keinen Anspruch auf das Honorar. Er habe gewusst, dass er ohne die Zulassung, die auf gefälschten Dokumente beruhte, keine Honorarforderung habe stellen können.

Wenn es ihm darum gegangen wäre, Menschen zu helfen, hätte er diese jederzeit ehrenamtlich bei einem Sozialverband anbieten können. Hätte er geglaubt, dass eine "gute Behandlung" ein Honorar rechtfertigt, wäre die aufwändige Täuschung nach Ansicht des Gerichts nicht nötig gewesen.

ald/cfm