Beherbergungsverbot in manchen Bundesländern außer Kraft gesetzt

Das Beherbergungsverbot als Maßnahme gegen die Corona-Pandemie sorgt für Diskussionen. Nun wird es in mehreren Bundesländern außer Kraft gesetzt.

Beherbergungsverbot in manchen Bundesländern außer Kraft gesetzt. (Symbolbild: Getty)
Beherbergungsverbot in manchen Bundesländern außer Kraft gesetzt. (Symbolbild: Getty)

Saarland kippt Beherbergungsverbot

Das Saarland streicht das Beherbergungsverbot. Von diesem Freitag an entfällt damit für Reisende aus innerdeutschen Hotspots die Pflicht, bei der Übernachtung einen negativen Corona-Test vorzulegen, wie Regierungssprecher Alexander Zeyer am Donnerstag mitteilte. Die Landesregierung appelliere allerdings trotzdem an die Bürger, von nicht notwendigen Reisen abzusehen.

«Das Beherbergungsverbot ist überholt, da es aus jetziger Sicht nicht mehr dazu beiträgt, das Infektionsgeschehen positiv zu beeinflussen», begründete Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) die Entscheidung. «Das Risiko einer Ansteckung bei einer Übernachtung in einem Hotel unter Einhaltung der Hygienekonzepte stellt sich deutlich geringer dar als in anderen Bereichen.» Zudem würden so Testkapazitäten an der falschen Stelle belastet. «Es ist auch eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Denn mittlerweile sind im Gegensatz zum Sommer, als es nur wenige Hotspots innerhalb Deutschlands gab, Millionen Bürger davon betroffen.»

Gericht setzt Niedersachsens Beherbergungsverbot aus

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat das Beherbergungsverbot des Landes für Reisende aus deutschen Corona-Hotspots in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Der Beschluss sei unanfechtbar, teilte das Gericht am Donnerstag in Lüneburg mit. Geklagt hatte der Betreiber eines Ferienparks.

Die Beherbergungsbetriebe, beispielsweise Hotels und Pensionen, müssen sich «mit sofortiger Wirkung» nicht mehr an die entsprechende Verordnung halten, wie das Lüneburger Gericht mitteilte. Bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren in der Sache könne es noch Monate dauern, sagte eine Sprecherin des Gerichts.

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Das Verbot war erlassen worden, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Reisenden aus deutschen Regionen mit mehr als 50 Infektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen wurden Urlaubsaufenthalte damit erschwert. Am Donnerstag standen 54 Regionen auf der Liste der betroffenen Regionen. Zwar sah die Regelung eine Reihe von Ausnahmen vor, etwa nach Vorlage eines negativen Corona-Tests, dennoch stellte es sich laut dem Oberverwaltungsgericht in Niedersachen «nicht als notwendige infektionsschutzrechtliche Schutzmaßnahme dar». Es sei zweifelhaft, ob das Verbot geeignet und erforderlich sei, hieß es.

Niedersachsens Landesregierung hatte sich den Beherbergungsverboten anderer Bundesländer zunächst nicht angeschlossen, nach wenigen Tagen aber doch nachgezogen. Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) begründete das damit, dass das Land anderenfalls eine besondere Anziehung für Touristen gehabt hätte, die vom Urlaub in den übrigen Ländern ausgeschlossen wurden.

Sachsen hebt das Beherbergungsverbot auf

Sachsen hebt das Beherbergungsverbot für Menschen aus Corona-Risikogebieten auf. Das kündigte die Regierung am Donnerstag nach einem Gespräch mit Landräten und Bürgermeistern aus dem Freistaat an. Die Regelung soll ab Samstag gelten. «Wir werden also in den Herbstferien kein solches Verbot mehr haben», sagte Sozialministerin Petra Köpping (SPD). Zugleich appellierte sie, sich an die Regeln zu halten.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hatte schon am Mittwoch vor dem Treffen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Länderchefs in Berlin gesagt, dass er das Verbot nicht für angemessen hält. In Sachsen galt es seit Juni. Es sei nicht verhältnismäßig, da «werden Menschen getroffen, die nichts mit Krankheit zu tun haben», sagte er am Donnerstag.

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Zugleich zeigte sich Kretschmer besorgt über den erheblichen Anstieg der Infektionen. «Deswegen ist es richtig, dass wir uns gemeinsam auf den Weg machen, diese Entwicklung zu brechen.» Kretschmer verwies auf Tschechien, wo das Gesundheitssystem kurz vor dem Kollaps sei. Das dürfe hier nicht passieren. Das Vorgehen müsse aber sachgerecht, vernünftig und entschlossen sein.

Zugleich kündigte Kretschmer schärfere Regeln an, die in einem Stufenplan eingeführt werden sollen. Die erste Stufe greift demnach bei 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen. In der Gastronomie ist eine Sperrstunde um 23.00 Uhr vorgesehen. Bei 50 Neuinfektionen gilt ab 22.00 Uhr ein Verkaufsverbot. Private Feiern sollen begrenzt werden. Eine Maskenpflicht an Schulen soll es im Klassenraum nicht geben. Allerdings will man sich in den kommenden Tagen darauf verständigen, wo künftig eine Maske zu tragen ist, etwa bei Behördengängen und an Bushaltestellen.

Gericht kippt Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg

Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom Donnerstag einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in dem Bundesland stattgegeben. Dieses gilt bislang für Gäste aus deutschen Regionen, in denen 50 oder mehr neue Corona-Fälle pro 100 000 Einwohner binnen 7 Tagen registriert wurden. Die Antragsteller kommen aus dem Kreis Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen, der über dieser Marke liegt. Sie hatten einen Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht.

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Das Beherbergungsverbot ist in Baden-Württemberg damit vorläufig mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt, wie das Gericht am Donnerstag in Mannheim mitteilte. Es können aber noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Das Gericht sah den Einschnitt in das Grundrecht auf Freizügigkeit als unverhältnismäßig an. Das Land habe auch nicht darlegen können, dass Hotels und Pensionen «Treiber» des Infektionsgeschehens seien, so dass drastische Maßnahmen nötig seien. Es sei den Antragstellern auch nicht zumutbar, bis zu 48 Stunden vor Ankunft genommene negative Corona-Tests vorzulegen. Man könne nicht gewährleisten, dass Reisende in so kurzer Zeit einen Corona-Test erlangen könnten (Az. 1S3 3156/20).

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