Gericht: «Reichsbürger» dürfen keine Waffen besitzen

«Reichsbürger» lehnen die Bundesrepublik und deren Rechtsordnung ab. Foto: Patrick Seeger
«Reichsbürger» lehnen die Bundesrepublik und deren Rechtsordnung ab. Foto: Patrick Seeger

«Reichsbürger» erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an. Wer aber deren Rechtsordnng nicht anerkennt, wird dies vermutlich auch in Sachen Waffengesetz nicht tun. Aus richterlicher Sicht kann dies nur eine Konsequenz haben.

Gießen (dpa) - Anhänger der «Reichsbürger»-Szene dürfen nach einem Gerichtsbeschluss keine Waffen besitzen. Wer deren Ideologie folge und die Bundesrepublik und deren Rechtsordnung ablehne, «gebe Anlass zu der Befürchtung, dass er auch die Regelungen des Waffengesetzes nicht strikt befolgen werde».

Mitglieder und Sympathisanten der Bewegung seien «grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig anzusehen», teilte das Verwaltungsgericht Gießen mit.

Die Richter bestätigten demnach in einem Eilverfahren die Ansicht der Waffenbehörde des Kreises Marburg-Biedenkopf, die einem mutmaßlichen Szene-Anhänger waffenrechtliche Erlaubnisse wegen Unzuverlässigkeit entzogen hatte. Die Gerichtsentscheidung habe grundsätzliche Bedeutung, sagte eine Sprecherin. Der Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Der Verfassungsschutz geht bundesweit von etwa 12.600 Anhängern aus. Bei einigen von ihnen sieht er eine «erhebliche Gewaltbereitschaft». Etliche Akteure sind nach Einschätzung von Verfassungsschützern auch in der rechtsextremen Szene aktiv.