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Gericht vernimmt Strauss-Kahn zu Sex-Partys

Dominique Strauss-Kahn alias «DSK» hat nach eigener Aussage die Prostituierten nicht als solche erkannt. Foto: Sebastien Nogier/Archiv

Vergewaltigungsvorwürfe machten Dominique Strauss-Kahn als IWF-Chef untragbar. Nun geht es im französischen Lille um organisierte Zuhälterei.

Strauss-Kahn soll im Prozess um Sex-Partys heute erstmals vom Strafgerichtshof befragt werden. In dem seit vergangener Woche laufenden Verfahren müssen sich der frühere Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) und 13 weitere Angeklagte wegen organisierter Zuhälterei verantworten.

In der «Carlton»-Affäre - benannt nach einem Luxushotel - hat Strauss-Kahn seine Teilnahme an freizügigen Partys stets eingeräumt. Er will aber nicht gewusst haben, dass die beteiligten Frauen Prostituierte waren.

Zuhälterei wird als Straftat in Frankreich weit ausgelegt und umfasst etwa auch Prostitution, die von Dritten bezahlt oder bei Sex-Partys organisiert wird. Sollte der 65-Jährige das nicht gewusst haben, müsste er straffrei bleiben. Die Ermittler in Lille gehen allerdings davon aus, dass Strauss-Kahn die Prostitution klar gewesen sein muss.

Bandenmäßige Zuhälterei kann in Frankreich mit bis zu zehn Jahren Gefängnisstrafe geahndet werden. Auch Geldstrafen bis zu 1,5 Millionen Euro sind möglich.

Wegen einer anderen Affäre - um Vergewaltigungsvorwürfe - hatte Strauss-Kahn 2011 seinen Posten als IWF-Chef räumen müssen. Mit der betroffenen Angestellten eines New Yorker Hotels einigte er sich außergerichtlich.

Der in Frankreich als «DSK» bekannte Strauss-Kahn musste auch seine Ambitionen aufgeben, 2012 für die Sozialisten als Präsidentschaftskandidat anzutreten.

In dem zunächst bis nächste Woche geplanten Prozess müssen sich mit Strauss-Kahn auch Bordellbetreiber, Hotelbesitzer und Unternehmer verantworten. Auch drei Manager des «Carlton» in Lille sind angeklagt.