Gericht verweigert Schüler BAföG-Zuschuss – und bietet skurrile Lösung an

Der Wohnungsmarkt in deutschen Großstädten ist hart umkämpft. Gerade Schüler und Studierende haben es da nicht einfach, eine bezahlbare Bleibe zu finden. Ein Schüler aus Berlin hatte nun einen Antrag für einen BAföG-Zuschuss gestellt, um sich seine Wohnung weiterhin leisten zu können, der wurde allerdings abgelehnt – angeblich mit einer fragwürdigen Begründung.

Gericht lehnt Antrag ab. (Bild-Copyright: ddp images/dapd)
Gericht lehnt Antrag ab. (Bild-Copyright: ddp images/dapd)

Dank des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) können sich Schüler und Studierende staatliche Unterstützung sichern. Es soll allen ein Studium ermöglichen, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern. Und auch Schüler können sich um die finanzielle Unterstützung bewerben – so wie ein Flüchtlings-Junge aus Berlin: Er beantragte einen ergänzenden Sozialhilfeanspruch, um seine kleine Wohnung in Berlin weiterhin bezahlen zu können, allerdings ohne Erfolg. Stattdessen gab es offenbar ein skurriles Antwortschreiben.

Das hat die Anwaltskanzlei Schindler Elmenthaler Rechtsanwälte diese Woche auf Facebook veröffentlicht.

Demzufolge soll der Grund für die Absage die Größe der betroffenen Wohnung sein: Mit gut 28 Quadratmetern sei diese nämlich groß genug für einen Untermieter, das sei “möglich und wirtschaftlich interessant”. Ein Zuschuss zum BAföG sei deshalb nicht nötig. Das Sozialgericht in Berlin empfiehlt dem Schüler weiter, das Apartment etwa bei eBay-Kleinanzeigen anzubieten. Beispielsweise seien ein “Schlafplatz auf einem Küchenbalkon” oder ein “Schlafplatz auf der Couch” jüngst inseriert worden. Ein Link zu einem solchen Angebot wurde laut Post vom Gericht mitgeschickt.

Der Anwalt des Betroffenen sagte der Zeitung “Neues Deutschland”: “Er kam als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland und hat deswegen auch nicht die Möglichkeit, zurück zu seinen Eltern oder Verwandten zu ziehen, um Geld zu sparen.” Ohne einen Zuschuss könne sein Mandant die Wohnung nicht bezahlen, so der Anwalt. Denn als geduldeter Asylbewerber dürfe der junge Mann nicht arbeiten. Im schlimmsten Fall müsse er deshalb die Ausbildung abbrechen und sich als arbeitsloser Asylbewerber melden.

Der Anwalt des Schülers hat Beschwerde gegen die Entscheidung eingereicht.