Gerichtsbeschluss: Kinder dürfen gemeinsames Sorgerecht der Eltern ablehnen

Gerichtsbeschluss: Kinder dürfen gemeinsames Sorgerecht der Eltern ablehnen

Kinder sollen mehr berücksichtigt werden, wenn es um das gemeinsame Sorgerecht der Eltern geht. Kann ein Kind begründen, warum es nicht Mutter und Vater als Sorgerechtsinhaber nach einer Scheidung haben möchte, bezieht das Gericht dies nun deutlicher mit in seine Entscheidung ein.

Das Wohl des Kindes steht bei Sorgerechtsfragen immer im Mittelpunkt. Wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) laut "Der Westen" mitteilt, hat das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen entschieden, dass hierbei der Meinung der Kinder mehr Beachtung geschenkt werden muss. Konkret wurde ein Fall verhandelt, in dem der Sohn nach seiner Geburt bei der Mutter lebte, die das alleinige Sorgerecht innehatte. 2015 beantragte der Vater des Kindes das gemeinsame Sorgerecht, doch das Gericht entschied dagegen. Eine Übertragung der elterlichen Sorge auf beide Elternteile widerspräche dem Kindeswohl.

Grund dafür war nicht nur der tief greifende Konflikt der Eltern, der sich negativ auf das Wohl des Kindes auswirke, sondern auch die Meinung des Jungen. Der erklärte, dass er nicht damit einverstanden sei, dass sein Vater etwas an der zugrunde liegenden Situation ändern wolle. Die Streitigkeiten des Vaters und seiner neuen Partnerin missfielen dem Jungen und bereiteten auch dem Richter Sorgen. Des Weiteren gab das Kind an, dass sein Vater mit der im Haushalt lebenden Katze nicht artgerecht umgehe.

Obwohl oder gerade weil der Vater sich so sehr gegen die Schilderungen seines Sohnes wehrte, entschied der Richter gegen ein gemeinsames Sorgerecht. Denn mit diesem Verhalten würden die Vorbehalte des Kindes gegen seinen Vater nur noch bestärkt und es sei unzumutbar für den Jungen, wenn seine Mutter sich das Sorgerecht mit seinem Vater teilen müsste. Ein Präzedenzfall, der wohl auch in Zukunft für einige überraschende Urteile sorgen könnte.