Gesetz über Speichern von Telekommunikationsdaten - Bundestag beschließt umstrittene Vorratsdatenspeicherung

Der Bundestag hat am Freitag das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung mit einer deutlichen Mehrheit durchgesetzt. Mehrere Oppositionspolitiker kündigen Klagen gegen das Gesetz an.

Nach jahrelangem Streit und gegen den scharfen Protest von Opposition und Datenschützern hat der Bundestag eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Telekommunikationsdaten sollen künftig für zehn Wochen aufbewahrt werden, damit Ermittler bei der Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen darauf zugreifen können. Linke, Grüne, Piraten, FDP und Netzaktivisten halten das Vorhaben für verfassungswidrig und unverhältnismäßig. Mehrere Politiker und Initiativen kündigten bereits an, gegen das Gesetz zu klagen. Telekommunikationsanbieter sollen die IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen künftig zweieinhalb Monate aufbewahren. Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen vier Wochen gespeichert werden, Daten zum E-Mail-Verkehr nicht. Die Behörden dürfen die Daten nur zur Verfolgung bestimmter schwerer Straftaten nutzen - etwa bei der Bildung terroristischer Gruppen, Mord oder sexuellem Missbrauch. Den Abruf der Informationen muss ein Richter erlauben. Die Daten von Berufsgeheimnisträgern - etwa Rechtsanwälten, Ärzten, Abgeordneten oder Journalisten - dürfen nicht verwertet werden. Die Telekommunikationsfirmen müssen bei der Speicherung Sicherheitsvorkehrungen einhalten, dazu einen Server ...Den ganzen Artikel lesen Sie hier.