Kabinett beschließt Schutz vor Abmahn-"Abzocke"

Gesetz richtet sich auch gegen dubiose Gewinnspiele

Verbraucher sollen künftig besser vor "Abzocke" am Telefon und im Internet geschützt werden. Das Bundeskabinett beschloss in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf. Vorgesehen ist unter anderem, dass die Kosten für Abmahnungen von Anwaltskanzleien bei Urheberrechtsverletzungen durch Verbraucher im Internet gedeckelt werden und Gewinnspielverträge künftig nicht mehr am Telefon abgeschlossen werden können.

Das Gesetz soll verhindern, dass sich Anwaltskanzleien mit massenhaften Abmahnungen von Verbrauchern bei Verstößen gegen das Urheberrecht ein Geschäft aufbauen. Künftig sollen Kanzleien bei einer ersten Abmahnung - etwa wegen des illegalen Herunterladens von Musik - keine Kosten höher als 155,30 Euro geltend machen können, wie Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) mitteilte. Bisher verlangten Anwaltskanzleien oft mehrere hundert Euro. Zudem sollen Anwälte künftig ihre Unkosten für das Erstellen einer Abmahnung aufschlüsseln müssen.

Der Gesetzesvorschlag sei "verwässert" und bliebe hinter den notwendigen Maßnahmen gegen "unseriöse Geschäftemacherei" zurück, kritisierte der Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzvb). Einer repräsentativen Umfrage des vzbv aus dem Jahr 2012 zufolge wurden bislang bereits rund 4,3 Millionen Deutsche ab 14 Jahren schon einmal abgemahnt. Laut vzbv forderten die Kanzleien im Schnitt 800 Euro pro Abmahnung. Die Fraktionschefin der Grünen, Renate Künast, forderte, die maximalen Kosten für eine Abmahnung auf 120,67 Euro zu begrenzen.

Vorgesehen im Gesetzentwurf ist auch ein besserer Schutz von Verbrauchern vor unlauterer Telefonwerbung. Verbraucher sollen demnach künftig die Teilnahme an Gewinnspielen schriftlich bestätigen müssen. Die verbotene Telefonwerbung ohne Zustimmung durch den Verbraucher soll härter bestraft werden: Die maximalen Geldbußen steigen demnach von 50.000 auf 300.000 Euro und sollen auch für unerlaubte Werbeanrufe durch Telefoncomputer gelten. Nach Angaben von Verbraucherschützern werden die seit 2009 geltenden Vorschriften oft nicht eingehalten.

In dem neuen Gesetzentwurf sind auch Regelungen für das Inkassowesen vorgesehen. Inkassounternehmen müssen demnach künftig ersichtlich machen, worauf genau sich ihre Geldforderung bezieht. Außerdem soll die Höhe von Inkassogebühren geregelt werden. Die Branche wird laut Gesetzentwurf einer strengeren Aufsicht unterstellt und die Bußgeldhöchstgrenze für unseriöse Unternehmen auf 50.000 Euro verzehnfacht.

Leutheusser-Schnarrenberger erklärte, das Gesetz sei eine Reaktion auf Bürgerbeschwerden. Es sei aber auch im Interesse der Wirtschaft. "Wenige schwarze Schafe schaden dem Ruf ganzer Branchen", erklärte die Ministerin. Leutheusser-Schnarrenberger hatte das Gesetz bereits 2011 angekündigt.

Die Opposition äußerte Zweifel daran, dass Inkassounternehmen durch das Gesetz tatsächlich stärker an die Kandare genommen werden. Bei 79 zuständigen Aufsichtsbehörden sei eine "mangelnde Durchsetzungsfähigkeit vorprogrammiert", erklärte Caren Lay, Sprecherin der Linken-Fraktion für Verbraucherpolitik. Die Bundestagsfraktion der SPD kündigte an, den Gesetzesvorschlag zu prüfen. Sie wolle in den parlamentarischen Beratungen dafür sorgen, dass "unseriösen Inkassofirmen wirklich wirksam entgegengetreten werden kann".