Gleiches Recht für alle? - Oben ohne im Freibad und Hallenbad: Ist das erlaubt?
Ob es in Ihrem Freibad oder Hallenbad vor Ort erlaubt ist, als Frau oben ohne baden zu gehen, kann pauschal weder mit ja noch mit nein beantwortet werden.
Während Männer selbstverständlich mit nackter Brust baden gehen dürfen, müssen sich Frauen in der Regel mit einem Bikini oder Badeanzug obenrum bedecken. So war lange Zeit die Regelung in Schwimmbädern. Doch es gibt vielerorts Veränderungen.
Oben ohne in Freibad und Hallenbad: Die Hausordnung entscheidet, was erlaubt ist
Wie jemand sich im Hallen- oder Freibad zu kleiden hat, legt die Hausordnung des jeweiligen Betreibers fest. Meist ist dort jedoch nur von Badekleidung die Rede. Wie diese genau für welches Geschlecht aussieht, ist in der Regel nicht festgelegt.
Und dennoch kam es in der Vergangenheit häufiger zu Vorfällen, bei denen Frauen oder nichtbinäre Personen aus einem Schwimmbad geschmissen und mit Hausverbot versehen wurden, weil sie oben ohne baden gingen.
Was folgte, war eine Anti-Diskriminierungs-Debatte und die Aufforderung, die weibliche Brust nicht zu sexualisieren. Das Thema erhitzt die Gemüter und sorgt für Neuregelungen. So haben bereits einige Schwimmbäder ihre Hausordnungen angepasst.
In Städten wie Göttingen, Siegen, Köln, Hannover, Frankfurt und auch Berlin ist es demnach erlaubt, oben ohne ins Hallenbad und Freibad zu gehen. Ob das Oben-ohne-Baden in Ihrer Stadt bzw. Ihrem Schwimmbad erlaubt ist, erfragen SIe am besten vor Ort.
Fakt ist: Sie verstoßen im Prinzip nicht gegen das Gesetz, wenn Sie als weibliche oder nonbinäre Person oben ohne baden gehen. Der Betreiber kann jedoch von seinem Hausrecht gebraucht machen und Sie bitten, sich zu bedecken, solange er damit nicht gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstößt.