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Google lässt Smartphone-Anbieter für Apps bezahlen

Google ändert nach der Rekord-Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission sein Geschäftsmodell beim Smartphone-Betriebssystem Android. Foto: Omar Marques/SOPA Images via ZUMA Wire
Google ändert nach der Rekord-Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission sein Geschäftsmodell beim Smartphone-Betriebssystem Android. Foto: Omar Marques/SOPA Images via ZUMA Wire

Die EU-Kommission hat im Sommer Googles bisheriges Geschäftsmodell beim Mobil-System Android durchkreuzt. Der Konzern reagiert jetzt und will künftig in Europa Lizenzgebühren von Geräteherstellern für seine Apps haben.

Mountain View (dpa) - Google ändert nach der EU-Rekordstrafe sein Geschäftsmodell beim dominierenden Smartphone-Betriebssystem Android und lässt Hersteller erstmals für die Apps des Internet-Konzerns in Europa bezahlen.

Bisher konnten sie Anwendungen wie Googles Karten oder den Play Store kostenlos auf ihren Geräten vorinstallieren - waren dafür aber an Bedingungen gebunden, die aus Sicht der EU-Kommission den Wettbewerb verzerrten.

Google machte keine Angaben zur Höhe der Lizenzgebühren. Insofern ist auch schwer einzuschätzen, ob das neue Bezahlmodell die Preise für Android-Smartphones steigen lassen wird - oder die Hersteller in dem extrem umkämpften Markt die höheren Kosten auffangen, statt sie an Verbraucher weiterzureichen. Es könnte auch sein, dass einige Smartphone-Hersteller auf die Vorinstallation von Google-Anwendungen verzichten.

Das Android-Betriebssystem selbst sollen die Hersteller weiterhin kostenlos bekommen, betonte Google am Dienstag. Android-Geräte haben einen Marktanteil von mehr als 80 Prozent beim Smartphone-Absatz.

Die EU-Kommission betonte, dass es nicht zu ihren Forderungen gehörte, Android-Apps kostenpflichtig zu machen. Es sei die Angelegenheit von Google, wie genau die von der Behörde beanstandeten Wettbewerbsverzerrungen ausgeräumt würden. Die Kommission werde aufmerksam verfolgen, wie Google die Vorgaben erfülle und ob die Maßnahmen des Konzerns effizient seien.

Zu den von Änderungen gehört, dass Gerätehersteller künftig Google-Dienste wie digitale Karten auch ohne die App für Googles Internetsuche oder den Webbrowser Chrome installieren können. Das war eine zentrale Forderung der EU-Wettbewerbshüter. Sie sahen in der Zwangsbündelung aller Google-Apps einen Versuch, die Dominanz des Konzerns bei der Internetsuche auf dem PC auch auf Smartphones zu übertragen.

Nun läuft es so, dass die Hersteller für die Einbindung der App-Plattform Play Store und anderer Google-Apps Geld an den Internet-Konzern bezahlen müssen. In diesem Paket sind Chrome und die App zur Internet-Suche nicht mehr enthalten. Sie können aber kostenlos dazugebucht werden. Zugleich kann man den Webbrowser und die Such-App nicht auf die Geräte bringen, ohne zuvor eine Lizenz für den Play Store zu kaufen.

Mit dieser Lösung haben die Hersteller letztlich keinen finanziellen Anreiz, auf Chrome und die Internet-Suche zu verzichten - weil sie keine zusätzlichen Kosten bedeuten. Dafür teilte Google aber die Werbeerlöse aus der Websuche mit ihnen - jetzt gemäß der Forderung der EU-Kommission auch nicht mehr nur, wenn ausschließlich Google als Suchmaschinen-App vorinstalliert wurde.

In einem weiteren Schritt schafft Google die Voraussetzung dafür, dass die Hersteller von Smartphones und Tablets mit Google-Diensten parallel auch Geräte mit abgewandelten Android-Versionen auf den Markt bringen dürfen. Bisher mussten sie sich verpflichten, keine Android-Abwandlungen zu verkaufen, wenn sie Apps des Internet-Konzerns auf ihren Geräten haben wollen. Auch darin sah die Kommission unfairen Wettbewerb. So habe vor einigen Jahren Amazon sein abgewandeltes Android-System FireOS auch anderen Herstellern angeboten. Sie seien interessiert gewesen - hätten aber nicht zugegriffen, weil sie danach keine Geräte mit Google-Diensten mehr hätten anbieten können.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte den Konzern im Juli mit einer Rekordstrafe von 4,34 Milliarden Euro belegt. Android-Chef Hiroshi Lockheimer betonte in einem Blogeintrag, dass Google nach wie vor anderer Meinung sei und die Strafmaßnahmen der Kommission deswegen anfechte. Während der vergangene Woche eingereichte Widerspruch jahrelang durch die Gerichtsinstanzen gehen kann, muss Google die Forderungen der EU-Kommission nach einer Änderung des Geschäftsmodells in Europa schon jetzt umsetzen.

Die Kommission hatte verfügt, dass Einschränkungen wie die Zwangs-Bündelung der Google-Apps binnen 90 Tagen abgeschafft werden müssen. Google hatte bereits im Sommer durchblicken lassen, dass aus Sicht des Konzerns das kostenlose Angebot seiner Apps nur zu den bisherigen Konditionen wirtschaftlich war. Google verdient sein Geld vor allem mit Werbeeinnahmen im Umfeld der Web-Suche. Daher wollte der Konzern seine Apps wie Maps oder GMail nur in einem Umfeld platzieren, in dem auch diese Werbefinanzierung gesichert ist. Zugleich behält der Konzern in seiner Download-Plattform - wie in solchen App Stores üblich - einen Anteil von den Erlösen der Entwickler ein.