Grillen, Feiern, Haustiere: Was alles auf dem Balkon erlaubt ist

Pünktlich zu Ostern klopft der Frühling an die Tür. Das Feiertagswochenende lockt mit Temperaturen um die 20 Grad die Menschen ins Freie. Und wer keinen eigenen Garten hat, verlegt das Grillen einfach auf den Balkon. Oder? Aufgepasst: Besonders für Mieter lauern hier zahlreiche Abmahn-Fallen.

Der Balkon erwacht im Frühling und Sommer bei vielen Städtern zum Leben. Doch nicht alles ist erlaubt. (Symbolbild: Getty Images)
Der Balkon erwacht im Frühling und Sommer bei vielen Städtern zum Leben. Doch nicht alles ist erlaubt. (Symbolbild: Getty Images)

Die Kirschbäume blühen, die Sonne kommt raus und mit dem Frühlingsbeginn häufen sich die Unsicherheiten beim richtigen Verhalten im Freien: Darf man in der Stadt auf dem Balkon grillen? Oder eine Party feiern? Fragen wie diese entfachen immer wieder Gerichtsprozesse, die nach langem Streit der Parteien mit einem Urteil schließlich für klare Verhältnisse sorgen. Wir haben die wichtigsten Regeln in Sachen Do’s and Dont’s auf dem Balkon herausgepickt:

1. Darf ich auf dem Balkon grillen?

Der Balkon ist der Garten der Städter. Warum also nicht auch Grillen im eigenen kleinen Blumenkasten-Reich? Nun ja…Ob ein Mieter brutzeln darf oder nicht, steht im Mietvertrag. Ist der Spaß dort ausdrücklich verboten, muss der geliebte Grill leider kalt bleiben. Sonst riskiert der Mieter eine direkte Kündigung. Ist zur Sachlage nichts im Vertrag zu finden, steht dem Anfeuern nichts im Weg. Mit Einschränkungen: Die Nachbarn am besten 48 Stunden vorher informieren und einen Elektrogrill benutzen, damit kein Qualm in die Nebenwohnungen zieht.

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2. Party auf dem Balkon ist aber erlaubt?

In lauen Sommernächten steigen die Partys gerne draußen. Doch darf man überhaupt auf dem Balkon feiern? Theoretisch spricht nichts dagegen. Solange die gesetzliche Nachtruhe eingehalten wird. Heißt: Ab 22 Uhr die Musik leise drehen. Und auch bei Partys, egal ob im Garten oder auf dem Balkon, gilt aus Respekt: vorher die Nachbarn informieren oder gleich zur Feier einladen.

Solange die Blumenkästen sicher am Balkon hängen, ist alles in Ordnung. (Symbolbild: Getty Images)
Solange die Blumenkästen sicher am Balkon hängen, ist alles in Ordnung. (Symbolbild: Getty Images)

3. Wie sieht’s mit Blumenkästen aus?

Hobbygärtner verwandeln im Frühling ihren Balkon gerne in eine Mini-Blumenwiese. Prinzipiell spricht auch überhaupt nichts gegen Blumenkästen, solange sie gesichert am Balkon hängen. Sprich: Wenn es stürmt und die Kästen auf die Köpfe der Passanten fallen, gibts Ärger. Daher sollten Bewohner im vierten Stock und höher, die Blumenkästen besser nach innen hängen.

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4. Und wenn es mal auf dem Balkon besonders heiß hergeht?

Solange alles “harmlos“ bleibt, hat keiner rechtliche Konsequenzen zu befürchten. Knutschen kann niemand verbieten, aber beim Sex sieht es schon wieder anders aus. Heiße Liebesspiele auf dem Balkon sind eine “Störung des Hausfriedens” – und können eine Abmahnung bewirken.

5. Darf mein Haustier auf den Balkon?

Theoretisch ja – solange der Balkon ausreichend gesichert ist. Bei Katzen etwa. Und Achtung: Ein spezielles Balkonnetz erfordert unter Umständen die Erlaubnis des Vermieters. Was dagegen verboten ist, ist eine ausschließliche Tierhaltung auf dem Balkon. Hier sind Käfigtiere gemeint, wie Hamster, Hasen oder Vögel. Grund ist sowohl die mögliche Geruchs- wie auch die Lärmbelastung für die Nachbarn.

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