Neues Gesetz krempelt Rechnungen in Deutschland komplett um
Schon ab nächstem Jahr steht bei Rechnungen eine große Änderung an. Ein neues Gesetz legt fest, dass elektronische Rechnungen zur Pflicht werden sollen. Trotz Übergangsfristen stehen alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland vor einer großen Herausforderung.
Das Wachstumschancengesetz bündelt nach Angaben der Regierung verschiedene Maßnahmen, um Unternehmen steuerlich zu entlasten, Bürokratie abzubauen und so Rahmenbedingungen für Investitionen und Innovationen zu verbessern. Klingt gut, doch der Hammer kommt beim Blick ins Gesetz.
Einer der Eckpunkte stellt große neue Anforderungen an alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland: Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) soll ab 1. Januar 2025 zur Pflicht werden. Die neue Regelung deckt nur Rechnungen zwischen deutschen Unternehmen ab, also sogenannte Business-to-Business-Rechnungen (B2B) im Inland.
Wenn also Unternehmen A einem Unternehmen B eine Rechnung schreibt, reicht künftig keine PDF-Datei mehr, die per Mail verschickt wird. Hinter der E-Rechnung stecken eigene, maschinenlesbare Formate. Einfache Textverarbeitungs- oder Tabellenkalkulationsprogramme wie Word oder Excel reichen hierfür nicht aus, weshalb der Einsatz einer Rechnungs- oder Buchhaltungssoftware notwendig ist.
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E-Rechnung: Wichtige Änderungen ab 2025
Wenn Sie als Verbraucher im nächsten Jahr in einem Webshop bestellen, kriegen Sie auch weiterhin eine PDF-Rechnung. Die Pflicht zur E-Rechnung greift nur für Rechnungen zwischen Unternehmen und es gelten bestimmte Übergangsfristen:
Januar 2025: Die Annahme von E-Rechnungen muss ab Januar 2025 in deutschen Unternehmen möglich sein.
Ende 2026: Für Umsätze in 2025 und 2026 dürfen noch Papierrechnungen übermittelt und empfangen werden. In diesen Topf fallen auch PDF-Rechnungen, die zum Beispiel per Mail verschickt werden.
Ende 2027: Die Spielregeln, die bis Ende 2026 gelten, können auch bis Ende 2027 genutzt werden, wenn der Vorjahresumsatz maximal 800.000 Euro betragen hat.
Januar 2028: Ab diesem Zeitpunkt müssen zwischen Unternehmen in Deutschland zwingend E-Rechnungen verschickt werden.
Statt PDF: Neue Formate für die E-Rechnung
Laut Gesetz gibt es künftig nur noch E-Rechnungen und sonstige Rechnungen, also klassische Papierbelege oder PDFs, die in Ausnahmefällen erlaubt bleiben. Zum Beispiel müssen Beträge bis 250 Euro nicht zwingend per E-Rechnung übermittelt werden; hier reicht weiterhin Papier oder eine PDF-Datei. Für die echte E-Rechnung ist dagegen die europäische CEN-Norm EN 16931 maßgeblich.
Die dort formulierten Anforderungen werden zum Beispiel vom Format XRechnung erfüllt, das schon länger für Aufträge von Behörden in Deutschland genutzt wird. Auch das Format ZUGFeRD kann eingesetzt werden, um E-Rechnungen zu verarbeiten.
Entscheidend ist für die E-Rechnung nicht der digitale Übermittlungsweg, sondern dass die elektronische Rechnung maschinenlesbar ist und automatisch verarbeitet werden kann.
Hoher Aufwand für Unternehmen
Privatnutzer haben mit der Rechnungsumstellung keinen Aufwand, Unternehmen schon. Vor allem Freiberufler, Selbständige und kleinere Betriebe, die Rechnungen noch nicht mit spezieller Software erstellen, müssen aktiv werden.
Denn das simple Rechnungsschreiben über Word wird künftig nicht mehr möglich sein. Doch auch größere Unternehmen müssen sich fit machen für die E-Rechnung. Es muss geprüft werden, ob die derzeit eingesetzte Software auch weiterhin rechtskonforme Rechnungen verarbeiten kann.
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