Große Änderung bei Polizeikontrollen: Ampel plant anlasslose Durchsuchungen

Ohne konkreten Anlass darf man in Deutschland nicht von der Polizei kontrolliert oder gar durchsucht werden. Das geplante Sicherheitspaket der Regierung sieht hier große Änderungen vor.

Die Bundesregierung bündelt in einem aktuellen Gesetzentwurf viele verschiedene Maßnahmen, um die innere Sicherheit sowie das Asylsystem zu verbessern. In diesem sogenannten Sicherheitspaket finden sich auch neue Regelungen für Personenkontrollen.

Aktuell benötigt die Polizei für Kontrollen entweder einen konkreten Verdacht oder es muss eine Ausnahmeregelung für eine verdachtsunabhängige Personenkontrolle greifen. Das können zum Beispiel Großveranstaltungen sein. Auch an Bahnhöfen oder in Grenznähe darf die Polizei präventiv kontrollieren, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Im Kern sehen die neuen Pläne vor, Waffenverbotszonen massiv auszuweiten und dort anlasslose Kontrollen durch die Bundespolizei zu erlauben. Auch die lokalen Polizeibehörden in den Bundesländern sollen diese Befugnisse erhalten. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kritisiert in einer Stellungnahme die Vorhaben des Gesetzentwurfs scharf.

Messerverbotszonen und anlasslose Kontrollen

Messer in einer Hand
Messer in einer Hand

Ein Ziel des Vorhabens ist ein umfangreiches Messerverbot. Dazu soll das Waffengesetz an verschiedenen Stellen angepasst werden. So soll bei öffentlichen Veranstaltungen auch das Führen von Messern bis auf wenige Ausnahmen verboten werden. Zusätzlich soll das Waffenverbot auch an Bahnhöfen und generell im öffentlichen Personennahverkehr gelten.

Bei Volksfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen, an "kriminalitätsbelasteten" Orten, im öffentlichen Personenverkehr und seinen Haltestellen wird der Umgang mit Messern unabhängig von der Klingenlänge künftig verboten. Über Rechtsverordnungen können die Verbotsbereiche noch erweitert werden, etwa auf bestimmte öffentliche Straßen, Wege oder Plätze, auf denen Menschenansammlungen auftreten können oder Einkaufszentren sowie Jugend- und Bildungseinrichtungen.

Damit das Verbot nicht nur ein Papiertiger ist, sollen die Befugnisse für die Bundespolizei bei Kontrollen ausgeweitet werden. Personen sollen ohne Anlass angehalten, befragt und durchsucht werden dürfen. Da polizeiliche Regelungen in den Aufgabenbereich der Länder fallen, sollen diese auch anlasslose Kontrollen einführen können.

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Kritik an anlasslosen Kontrollen

Die GFF spart nicht mit Kritik an den anlasslosen Kontrollen.

  • Hohe Eingriffsintensität: Bereits das Anhalten, Befragen und die Ausweisprüfung weisen ein hohes Eingriffsgewicht auf, weil sie in der Öffentlichkeit und an hochfrequentierten Orten stattfinden und dadurch ein hohes Stigmatisierungspotenzial haben. Die regelhaft erlaubte Durchsuchung von mitgeführten Sachen sowie der Person habe sogar ein noch höheres Gewicht.

  • Hohe Streubreite: Kritisiert wird außerdem eine hohe Streubreite der geplanten Maßnahmen, weil es faktisch unmöglich sei, sich dem räumlichen Anwendungsbereich der Kontrollbefugnisse auf Dauer zu entziehen, ohne sich aus weiten Teilen des öffentlichen Lebens zurückzuziehen.

  • Unverhältnismäßigkeit: Die vorgeschlagenen Kontrollbefugnisse sind nach Ansicht der GFF unverhältnismäßig.

Bisher ist das Sicherheitspaket nur ein Gesetzvorschlag, an dem es viel Kritik gibt. Bleibt abzuwarten, welche Punkte es in ein fertiges Gesetz schaffen.

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