Der große Überblick - Rente, Steuern, Heizen – Das plant die CDU für Ihr Geld
Noch gibt es keinen Termin für die Bundestagswahl, doch Städte und Kommunen bereiten sich bereits auf den 23. Februar vor. FOCUS online sagt, was die CDU und Friedrich Merz als Bundeskanzler für Ihr Geld bedeutet, wenn die Union bei der Bundestagswahl gewinnen sollte.
Im Video: Asyl, Rente, Energie: Auf was Sie sich einstellen dürfen, wenn die CDU regiert
Die CDU Nordrhein-Westfalen hat Parteichef Friedrich Merz am vergangenen Samstag als Spitzenkandidat für die Bundestagswahl nominiert. Eine deutliche Mehrheit der Wahlkreisdelegiertenversammlung im Wahlkreis Hochsauerland hatte für Merz als Direktkandidat gestimmt. Der Chef der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erhielt 266 Ja-Stimmen. Ein CDU-Mitglied sprach sich gegen ihn aus, zwei enthielten sich. Einen Gegenkandidaten für den Wahlkreis 146 gab es nicht.
Im aktuellen Insa-Meinungstrend für die „Bild"-Zeitung kommt die CDU derzeit auf 32,5 Prozent. Und ist damit deutlich stärker als SPD (15 Prozent, Grüne (11 Prozent) und FDP (4,5 Prozent) zusammen.
Doch was würde es für Ihr Geld bedeuten, wenn die CDU in der Regierung sitzt und Friedrich Merz Bundeskanzler wird.
Entlastung der Arbeitnehmer
Die CDU plant, die arbeitende Mitte steuerlich zu entlasten, indem sie den Einkommensteuertarif anpasst. Der sogenannte „Mittelstandsbauch“ soll abgebaut und die Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz soll deutlich angehoben werden, sodass mehr Menschen davon profitieren. Ab 1. Januar 2025 steigt der Grundfreibetrag von 11.604 Euro in 2024 auf 12.084 Euro pro Jahr. Eine mögliche Anhebung auf über 12.300 Euro wäre denkbar. Das sehen auch Überlegungen von Ex-Bundesfinanzminister Christian Lindner vor.
Überstunden bei Vollzeitjobs sollen im Programm der CDU steuerfrei sein, um zusätzliche Arbeit attraktiver zu machen. Zudem setzt die CDU auf eine wettbewerbsfähige Unternehmensbesteuerung, um Investitionen und wirtschaftliches Wachstum zu fördern. Eine Vermögenssteuer lehnt die CDU weiterhin ab.
Zum Vergleich: Die Ampel hatte die attraktiven Impulse zwar für den Bundeshaushalt 2025 vorgeschlagen, dennoch nicht wirklich umgesetzt. In dem 18-seitigen Lindner-Papier schlägt der FDP-Chef vor, den Solidaritätszuschlag zu senken und auch die Körperschaftsteuer in mehreren Schritten zu reduzieren.
Steuern runter: Von Mehrwertsteuer bis Soli-Zuschlag
Kanzlerkandidat Friedrich Merz plant eine umfassende Wirtschaftswende. Sein Ziel: Die Rückkehr auf den Wachstumspfad soll oberste Priorität haben. Um das zu erreichen, setzt Merz auf Steuersenkungen. Die Union will die Unternehmenssteuern schrittweise von 30 auf 25 Prozent senken und den verbliebenen Solidaritätszuschlag vollständig abschaffen. Damit hofft man, Investitionen in Deutschland anzukurbeln, Arbeitsplätze zu schaffen oder zu sichern und durch ein stärkeres Wirtschaftswachstum auch die Staatseinnahmen wieder zu steigern.
Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, soll zudem die Mehrwertsteuer für die Gastronomie auf sieben Prozent gesenkt werden. Diese hatte die Bundesregierung während der Corona-Krise bereits auf sieben Prozent gesenkt - Bundeskanzler Olaf Scholz hatte die Regelung dann zum 1. Januar 2024 auslaufen lassen. Seitdem haben viele Betriebe die Preise kräftig erhöht. In München etwa kostet ein Kalbsschnitzel inzwischen fast 30 Euro.
„Gastronomie muss bezahlbar sein“, soll er bei seiner Wahl am vergangenen Samstag der Wahlkreisdelegiertenversammlung zugerufen haben.
Rente: Wer weiterarbeitet, soll profitieren
Die CDU plant im neuen Grundsatzprogramm eine sogenannte „Aktiv-Rente“. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und trotzdem weiterarbeiten möchte, soll das bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze steuerfrei tun können. Details zur Einkommensgrenze sind jedoch noch nicht festgelegt.
Zudem möchte die CDU diejenigen belohnen, die länger in die Rentenkasse eingezahlt haben. Das bedeutet, dass es weiterhin Abschläge für Menschen geben soll, die früher in Rente gehen, und gleichzeitig aber höhere Zuschläge für diejenigen, die später in Rente gehen.
Keine Anhebung des Rentenalters, aber ...
Friedrich Merz hat sich gegen eine Erhöhung des Renteneintrittsalters über 67 Jahre hinaus ausgesprochen. Das deckt sich mit dem Grundsatzprogramm seiner Partei. Dort steht, dass zumindest die Weichen gestellt werden sollen, das Renteneintrittsalter schrittweise an die steigende Lebenserwartung anzupassen. Während seiner Kanzlerschaft könnte es also lediglich Reformen geben, die dann später eine Anpassung ermöglichen.
Eine Regierung aus CDU und CSU bedeutet zunächst, dass das derzeitige System grundsätzlich unverändert bleibt, aber das Renteneintrittsalter in Zukunft automatisch steigen könnte, wenn die durchschnittliche Lebenserwartung weiter zunimmt. Eine solche Anpassung könnte gesetzlich verankert werden.
Bereits 2007 wurde beschlossen, das Renteneintrittsalter bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre anzuheben. Ab 2032 könnte das System so weiterentwickelt werden, um die Renten langfristig stabil und finanzierbar zu halten – auch im Interesse künftiger Generationen.
So geht es mit der Aktienrente weiter
Um die gesetzliche Rente zu ergänzen, plant die CDU die Einführung einer verpflichtenden kapitalgedeckten Altersvorsorge. Dabei sollen bestehende Möglichkeiten wie etwa Riester berücksichtigt und für Menschen mit geringem Einkommen staatliche Zuschüsse bereitgestellt werden.
Die Ampel hat ähnliche Pläne bereits in der Rentenreform von Arbeitsminister Hubertus Heil eingebaut. Beschäftigte haben ab 2026 die Wahl zwischen verschiedenen Modellen der Altersvorsorge. Zum einen können sie weiterhin das klassische Riester-Depot nutzen, bei dem sie im Ruhestand eine Rückzahlung von 100 Prozent ihrer eingezahlten Beiträge – zuzüglich Zinsen – erhalten.
Alternativ steht ein neues staatliches Renten-Depot zur Verfügung. Hierbei wird die klassische Rentenversicherung mit einer Investition in einen Staatsfonds kombiniert. Bei Renteneintritt erhalten die Beschäftigten mindestens 80 Prozent ihrer eingezahlten Beiträge zurück. Die restlichen 20 Prozent unterliegen einem höheren Risiko, bieten jedoch gleichzeitig die Möglichkeit auf eine höhere Rendite.
Zusätzlich sollen Beschäftigte auch frei entscheiden, in welche Aktien, Wertpapiere oder ETFs sie investieren möchten. Sie sind damit nicht an das Staatsdepot gebunden. Gleichzeitig erhöht sich das Risiko, wodurch jedoch auch höhere Renditen möglich sind.
Das Geld muss bis zum Renteneintritt im Depot verbleiben. Eine frühzeitige Auszahlung ist nicht möglich.
Spitzensteuersatz steigt auf 80.000 Euro
Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift in Deutschland ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 66.761 Euro (Stand 2024). Diese Schwelle wurde zuletzt angehoben, um die Auswirkungen der kalten Progression abzumildern. Die CDU will diesen Satz weiter erhöhen und zwar um mindestens 20 Prozent! Der Plan? Der Spitzensteuersatz soll ab einem Einkommen von 80.000 Euro greifen.
CDU will Energiekosten in 100 Tagen senken
Die hohen Energiekosten führen dazu, dass die Produktion in der deutschen Industrie teuer ist. Die CDU plant daher, innerhalb der ersten 100 Tage ihrer Regierungszeit die Netzentgelte deutlich zu senken und die Energiepreise zu reduzieren. Für Privathaushalte soll die Energiesteuer dann dem europäischen Mindeststandard entsprechen. Im Grundsatzprogramm heißt es: „Deutschland kann zurzeit nicht auf die Option Kernkraft verzichten.“
Nach Angaben des Bundesverbands der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zahlt ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Verbrauch von 3500 Kilowattstunden (kWh) jährlich 11,53 Cent pro Kilowattstunde an Netzentgelten. Die Stromsteuer liegt zudem bei über zwei Cent pro Kilowattstunde, während das europäische Mindestmaß nur 0,05 Cent beträgt. Keine Aussage gibt es beim Thema CO2-Bepreisung. Hier steht ab 2025 eine Anpassung auf 55 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid an.
Wie geht es mit dem Heizgesetz weiter?
Das aktuelle Heizungsgesetz, das seit Januar in Kraft ist, verfolgt das Ziel, erneuerbare Energien stärker zu fördern und den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor deutlich zu reduzieren. Um die Reform von Wirtschaftsminister Robert Habeck hatte es ein langes Ringen gegeben. Eine zentrale Vorgabe des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist, dass neue Heizungsanlagen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
Diese Regelung greift jedoch nicht sofort überall, sondern gestaffelt: In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern gilt die Vorgabe ab dem 1. Juli 2026, während kleinere Gemeinden bis zum 1. Juli 2028 Zeit haben.
Neu installierte Heizungen müssen dann ab 2029 so ausgelegt sein, dass sie mindestens 65 Prozent ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen decken können. Der Einbau von Öl- und Gasheizungen bleibt zwar erlaubt, aber nur unter der Bedingung, dass diese ab 2029 schrittweise einen wachsenden Anteil an grünen Brennstoffen nutzen. Das bedeutet, dass fossile Energieträger nach und nach durch nachhaltige Alternativen wie Biogas oder synthetische Brennstoffe ersetzt werden müssen.
Die CDU und andere Parteien wie SPD und FDP glauben nicht daran, dass diese Fristen eingehalten werden können. Es ist daher möglich, dass die CDU sich für längere Übergangszeiten für kleinere Gemeinden bis 2031 und für größere Gemeinden bis 2033 einsetzt.
Laut einer Studie des Energiewirtschaftsverbandes BDEW vom November vergangenen Jahres wurde 2023 knapp die Hälfte der rund 41,9 Millionen Wohnungen in Deutschland mit Erdgas beheizt. Ölheizungen folgten mit knapp einem Viertel an zweiter Stelle. Anhand dieser Daten hatte das Wirtschaftsministerium die Fristen des GEG festgemacht.
Und was ist mit dem Bürgergeld?
Die CDU erwägt, das derzeitige Bürgergeld abzuschaffen und stattdessen eine „Neue Grundsicherung“ einzuführen. Diese soll einen geringeren Regelsatz enthalten, während Sanktionen für Arbeitsverweigerer strenger ausfallen. Wer Arbeitsangebote ablehnt, müsste mit dauerhaften Kürzungen der Leistungen rechnen. Ziel dieser Reform ist es, das Prinzip „Fördern und Fordern“ stärker in den Fokus zu rücken.
Die CDU hat wiederholt gefordert, das Bürgergeld für Personen, die zumutbare Arbeitsangebote ohne triftigen Grund ablehnen, vollständig zu streichen. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch in seinem Urteil vom 5. November 2019 entschieden, dass Sanktionen, die über eine Kürzung von 30 Prozent des Regelbedarfs hinausgehen, unverhältnismäßig sind und gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verstoßen. Die Spielräume für Sanktionen sind also begrenzt.