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Große Steuerserie: Muss ich als Rentner eine Steuererklärung machen?

Die Steuerexperten an den Mogenpost-Lesertelefonen: Jörg Medczinski, Tanja Hirsch, Uwe Rauhöft, Andy Strey,Wolfgang Wawro, Martina Bruse, Sebastian Merla

Berlin. Die Steuererklärung ist komplex, und nicht immer erschließt sich, was wo einzutragen ist. Gut, wenn Experten offene Fragen klären und Licht in den Steuerdschungel bringen können. Die Möglichkeit, individuelle Fragen zur Steuererklärung 2017 Fachleuten zu stellen, haben am Sonnabend zahlreiche Leser der Berliner Morgenpost genutzt und ihre Fragen den Experten des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL) und des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg gestellt. Im Folgenden protokollieren wir die wichtigsten Fragen der Morgenpost-Leser zur Steuererklärung 2017.

Kinder

Meine Tochter wird dieses Jahr 24. Sie hat vor Kurzem ihre Ausbildung gewechselt. Sie erhält dann eine Ausbildungsvergütung von 700 Euro im Monat. Kann ich sie weiter in die Anlage Kind eintragen?

Ja, bis zum 25. Geburtstag der Tochter haben Sie weiterhin Anspruch auf Kindergeld, sofern sie bis dahin keine Ausbildung abgeschlossen hat. Sollte Ihre Tochter nach ihrem 25. Geburtstag finanziell von Ihnen abhängig sein, können Sie 8820 Euro Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend machen. Allerdings werden die 8820 Euro anteilig gekürzt, sofern Einkünfte und Bezüge der Tochter 624 Euro im Jahr überschreiten.

Mein Sohn macht gerade einen Bachelor in BWL. Kann er seine Ausgaben für sein Studium steuerlich geltend machen?

Die Ausgaben für sein Erststudium kann Ihr Sohn bis zur Höhe von 6000 Euro als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Sollte Ihr Sohn jedoch nicht über ents...

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